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Leistungen des EEE beim Programm BEG EM

seit der neuen TPN2 muss bekanntlich ein neues Häkchen gesetzt werden. Damit wird bestätigt, dass der EEE alle Leistungen laut Bundesanzeiger vom 18.10.2021 (Seite 33 und 34) erbracht hat.

Das ist nicht trivial. Bei Heizungen wird u.a. gefordert

  • Nachweis zum hydraulischen Abgleich prüfen
  • Bei der Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken....
  • Einregulierung der Anlage prüfen
  • Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen
  • Ausführung der energetischen Anlagentechnik auf Übereinstimmung mit der Planung prüfen

Ähnliches gilt für die Kältetechnik. Die meisten Dinge kann man nur vor Ort prüfen. Inwiefern ich mit meinem elektrotechnischen Hintergrund tatsächlich die Einregulierung einer Heizungsanlage oder die Ausführung der energetischen Anlagentechnik einer Kälteanlage auf Übereinstimmung mit der Planung prüfen kann, ist auch völlig ungeklärt. Diese Punkte sind überhaupt nicht das Aufgabenfeld eines Energieberaters. Der Energieberater ist nicht die eierlegende Wollmilchsau, der mal schnell zum Kunden fährt, um die falsche Einregulierung der neuen Anlage zu korrigieren. Motto: war doch klar, dass in der Menüebene 5 die Zwangspause zwischen 2 Brennerstarts von 120 auf 1200 Sekunden angehoben werden musste, damit die Anlage effizient läuft und nicht so häufig taktet. Hätte der Heizungsbauer auch selber drauf kommen können....(!)

Trotzdem begibt man sich mit dem Setzen des Häkchens ganz schnell auf subventionsrechtliches Glatteis. Schade, dass auch gute Förderprogramme nach einiger Zeit dermaßen mit Anforderungen überfrachtet werden, dass die Ausführung fast unmöglich wird. Das scheint ein Art Naturgesetz in Deutschland zu sein.

Ich überlege mir ernsthaft, keine Anträge mehr anzunehmen, die sich auf Heizungsanlagen und Kälteanlagen beziehen. Ich kann allen Kollegen nur empfehlen, sich die Leistungen des EEE einmal ganz genau anzuschauen.

siehe:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?7

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BAnz AT 18.10.2021 B2

 

3 Answers

und wer setzt die Häkchen für den Fall, dass kein EEE dabei ist ? 

Muss ja nicht sein bei Heizungsmaßnahmen

Es wäre halt schön, wenn die Verantwortlichen bei der BAFA eine offenen Dialog über all diese Dinge mit uns EEE führen würden.... wir sollten ja alle im gleichen Boot sitzen und der eigentlichen Sache dienen....  

 

 

Ich bin nicht gezwungen, die Kontrollen selbst "physisch" vorzunehmen. Es müssen verpflichtete Protokolle, VDZ Formulare, FU-Erklärungen als existierend und vom Fachhandwerker unterzeichnet bestätigt werden. Diese lasse ich mir vorlegen oder fordere sie vom Heizungsbauer an. Der EEE ist nicht verpflichtet, die Einstellungen der Heizung selbst zu prüfen oder die Übergabe zu vollziehen. Ich frage allerdings die Kunden, ob der Heizungsbauer die Einstellung erledigt hat und eine Einweisung mit dem Kunden ausgeführt hat. Und lasse mir das bestätigen, bzw. weise den Kunden darauf hin ( schriftl.per mail), dieses vom Handwerker abzuverlangen.

Ich prüfe also zB nicht, WIE die Heizung einreguliert wurde, sonder OB das geschehen ist. So verstehe ich den Text

Mehr können und sollen wir m.E. nicht machen...   Das reicht ja auch schon ;)

genau so ist es korrekt. So wurde es auch schon immer bei den kfw seminaren vermittelt.

Antwort auf von post@lorenzen…

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