Hallo zusammen,
ich habe einen Kunden bei der Heizungssanierung begleitet. Im Zuge der Umsetzung sind die tatsächlichen Kosten höher ausgefallen als ursprünglich in meinem Angebot veranschlagt.
Soweit mir bekannt ist, wird im Rahmen der Förderung nur der im Zuwendungsbescheid (BzA) genannte Betrag berücksichtigt bzw. bezuschusst – selbst wenn die tatsächlichen Kosten darüber liegen.
Könnt ihr mir bitte bestätigen, ob meine Annahme korrekt ist?
Vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
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Guten Morgen,
es wird nur bis zur im Zuwendungsbescheid bewilligten Obergrenze der Kosten gefördert !
Sicherheitshalber packe ich nach Rücksprache mit dem Kunden immer einen Puffer auf die im Liefer-/Leistungsvertrag genannte Summe drauf! Bei der KfW kann man die komplette Fördersumme beantragen, bisher hat das kaum gereicht, da häufig noch Kosten aus der Heizungsoptimierung/Umrüstung dazu gekommen sind!