Hallo zusammen,
kurz vor knapp habe ich im Juli 2022 für einen Kunden noch zwei Anträge gestellt: Einen KfW-Antrag für die Sanierung zum Effizienzhaus 100 (ohne EE-Klasse wohlgemerkt) und einen BEG EM-Antrag für den Austausch der Ölheizung gegen einen Holzkessel. Jetzt habe ich vom BAFA ein Schreiben erhalten, in dem ich dazu aufgefordert werde, diese doppelte Beantragung zu begründen.
Ich war und bin der Überzeugung, dass es möglich ist, sich über die KfW die Sanierung an der Gebäudehülle fördern zu lassen und über das BAFA alles, was mit der neuen Heizung zu tun hat. Dass hierbei nicht die selben Kosten in beiden Programmen angesetzt werden können, ist klar.
Nur wenn ich die EE-Klasse mitbeantrage, muss alles über die KfW laufen, aber dann erhöht sich der Fördersatz und die maximale Fördersumme ja auch entsprechend. In meinem Fall (nur 1 Wohneinheit, Öl-Austausch + Innovationsbonus für die Heizung) ist die beantragte Kombination aber günstiger.
Die Rückfrage des BAFA hat mich nun doch etwas verunsichert. Die Frage in den FAQ zum BEG, in der genau das erläutert wurde, ist nicht mehr vorhanden. Hat sich auch da schon vor dem 29. Juli 22 eine grundsätzliche Änderung ergeben? Kann mir da jemand weiterhelfen?
Grüße
4 Answers
Offensichtlich gibt es da jetzt einen Datenabgleich... Ich hatte solche Kombinationen von Förderungen schon öfter, allerdings noch nicht, seit die Förderung von KfW und BAFA im BEG vereint worden ist.
Verstehe. Die Begründung sollte meiner Meinung nach ja plausibel möglich sein.
Die Maßnahme "Heizungstausch" wurde nur einmal beantragt, nämlich über die BAFA.
In der KfW Kreditförderung wurde diese Maßnahme nicht bei den förderfähigen Maßnahmen berücksichtigt.
Das KfW Effizienzhaus ist ja keine Maßnahme für sich genommen, sondern besteht aus einzelnen Maßnahmen.
Wenn man sich das Zitat aus der Richtlinie Richtlinie für die
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) anschaut, ist das ja dort auch beschrieben. Ich denke mal , das kann man auch auf die Kombination BAFA und KfW anwenden.
"Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maß-nahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen. Bei Durchführung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen kann jedoch eine Förderung nach dieser Richtlinie für einzelne Maßnahmen mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanie-rung für einzelne andere Maßnahmen kombiniert werden."
Moin
Den von dir beschrieben Vorgang führen wir des öfteren genau so wie du durch, bisher ohne Rückfrage.
Ich habe Ende letzten Jahre auch zu dem Thema mit der KfW telefoniert, dort wurde immer gesagt das die Kombination so möglich ist, wichtig sei nur das die Heizung fertig eingebaut sei (BAFA), bevor man die Förderung bei der KfW abschließt, da es sich sonst ja nicht um ein Effizienzhaus handeln würde (alte Öl-Heizung).
Hast du im KfW-Antrag angegeben, das die Heizung ausgetauscht wird, vllt. sind Sie dadurch stutzig geworden?
Wir machen es meistens so das wir im KfW-Antrag angeben das bereits die neue Heizungsanlage vorhanden ist.
Beste Grüße!
Hallo UDewGoma,
wie kommt denn das BAFA darauf, das es noch eine KfW Förderung für dieses Haus gibt?
Grüße, Tom