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KfW 55 Neubau wird zum 01.02.22 eingestellt

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser E-Mail informieren wir Sie darüber, dass zum 1. Februar 2022 die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt wird.

Die Gebäudeförderung leistet einen wichtigen Beitrag für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand und zum Erreichen unserer ambitionierten Klimaschutzziele. Die Gebäudeförderung wirkt und wird vor allem im Neubaubereich sehr gut angenommen, das zeigen die Rekordzahlen 2021.

Die Bundesregierung hat deshalb am 22.09.2021 beschlossen, die für die Gebäudeförderung bereitgestellten Mittel für 2021 nochmals um 11,5 Milliarden Euro auf insgesamt bis zu 18 Milliarden Euro zu erhöhen. Gleichzeitig hat sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, die bestehende Fördersystematik der BEG mit Blick auf die Fördereffizienz hin zu überprüfen und anzupassen. Dies bedeutet, dass vorhandene Fördermittel gezielt dort eingesetzt werden sollen, wo Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten sind und einen größtmöglichen, sichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten.

Dem Grundsatz größtmöglicher wirtschaftlicher Mittelverwendung folgend, sollen deshalb vorrangig solche Maßnahmen gefördert werden, die möglichst hohe CO2-Einsparungen generieren. Damit wird in Zukunft weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden im Fokus stehen. Ziel der Bundesregierung ist auch weiterhin eine nachhaltige und langfristig verlässliche Förderkulisse im Gebäudebereich.

Bisher entfielen in 2021 etwa ein Drittel auf die Einstiegs-Förderstufe im Neubau Effizienzhaus/-gebäude 55. Selbst ambitionierte Neubauten haben jedoch aufgrund der bestehenden ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen eine deutlich geringere Treibhausgas-Einsparung als energetische Sanierungen. Deshalb soll der Fokus stärker auf der Förderung von Sanierungen liegen.

Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau können noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung.

Die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt. Das Effizienzgebäude 55 NH wird für den Neubau nicht eingeführt.

Die Anpassung der Förderrichtlinie erfolgt bis spätestens Januar. Nähere werden u.a. den Banken über die KfW, den Energieeffizienzexperten über die Dena bereit gestellt.

9 Antworten

Nun ist wichtig rechtssicher herauszufinden was das bedeutet: : Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau können noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung.

Was ist das Datum der Antragstellung?

  • a) KfW-Bestätigung zum Antrag (BzA) Datum?
  • b) Irgendein Datum der Hausbank?
  • c) Eingangsdatum bei der KfW?

oh, schon gefunden: Antwort c): Steht im Dokument "Infoblatt zur Antragstellung „BEG Wohngebäude Kredit - KfW" 600 000 4857

 

Antragstellung
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen,
Versicherungen).
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl zu
stellen. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags bei der KfW
maßgeblich.
Grundlage ist die vom Energieeffizienz-Experten beziehungsweise Fachunternehmer
erstellte "Bestätigung zum Antrag"

 

Das ist sehr kurzfristig!!!

Was macht man mit laufenden Bauträger-Projekten, bei denen die Wohnungen als Ersterwerb (nach 01.02.2022) verkauft werden sollen, aber die Baustelle schon läuft? Der Bauträger kann dann ja keine Förderung mehr beantragen.

Hat jemand eine Idee?

Genau das habe ich mich auch gefragt und diese Antwort auf meine Beschwerde bei der KFW erhalten- die mich einigermaßen fassungslos macht wir praxisfremd das hier gehandhabt wird!

...vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne beantworten wir Ihre Frage zur Einstellung der Förderung für den Neubau von Immobilien mit der Effizienzhausstufe 55 zum 01.02.2022.

Anträge auf BEG für Neubauvorhaben dieser Effizienzhausstufe werden ab dem 01.02.2022 nicht mehr akzeptiert. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits andere Wohneinheiten in der derselben Immobilie verkauft und gefördert wurden.

Bauträger können die BEG selbst bis zum 31.01.2022 – Antragseingang in der KfW – beantragen, bevor sie Liefer- und Leistungsverträge für diesen Neubau abschließen.

Nach erfolgter Zusage, hat der Bauträger beim Verkauf der einzelnen Wohneinheiten die Wahl:

1. Übertragung des Kredites auf den Käufer. Hierzu ist es maßgeblich, dass der Bauträger für jede Wohneinheit eine eigene Zusage erhält.

2. Förderung verbleibt beim Bauträger. Dies gilt sowohl für die Kredit – als auch die Zuschussvariante.

Diese Wahlmöglichkeit bleibt bei zugesagter Förderung auch bestehen, wenn die zugesagte Effizienzhausstufe zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr neubeantragt werden kann.

Ist eine Antragstellung vor dem 31.01.2022 durch den Bauträger nicht mehr möglich?

Dann prüfen Sie bitte, ob die Planung zur Ausführung der Gewerke auf eine höhere Effizienzstufe (EH bzw. EG 40) angepasst werden können. Die Käufer können dann nach dem 01.02.202 die Anträge auf die höhere Effizienzstufe in BEG WG stellen.

Ist eine Anpassung der Effizienzstufe nicht möglich, können Käufer nach dem 01.02.2022 die BEG WG nicht nutzen.

Für Ihre Bauvorhaben wünschen wir Ihnen - unabhängig von dieser Entscheidung - alles Gute.

Antwort auf von rz-energiebera…

Vielen Dank für das Teilen dieser Infos !

Antwort auf von s.wagner.ft@t-…

Das heißt, im Neubaubereich wird jetzt nur noch das Effizienzhaus 40 + 40 EE gefördert? 

@ Wärmeschützer - das ist mal eine echt interessante Frage. 

Lösen könnte man es von Seiten des Fördermittelgebers, wenn man über den Wärmeschutznachweis und den Baubeginn den Nachweis zulassen würde, dass die Bauplanung bereits das Ziel EH55 hatte.  Die Förderung einfach zu streichen wäre ein echter Gau. Das wird sicher noch interessant.

@ herbert - genau das. 

Grundsätzlich finde ich es sogar verständlich - unverständlich ist eher, wieso man das nicht hat kommen sehen als man die BEG Richtlinien erarbeitet hat.

Grundsätzlich kann ich die Einstellung der BEG EH-55-Förderung Neubau nachvollziehen; die Vorlaufzeit für die Änderung ist mit einer Dauer von drei Monaten Verhältnis zur Bauzeit sehr kurz, zumal sie auch gerade eben begonnene Projekte betrifft. Da es im vergangenen und in diesem Jahr coronabedingt und durch mangelnde Handwerker- und Material-Kapazitäten zu Verzögerungen kam, gehe ich davon aus, dass von der Einstellung des EH-55 Neubau bundesweit sehr viele Bauträger-Projekte betroffen sind, bei denen die WE als Ersterwerb nach dem 01.02.2022 verkauft werden sollen. Ich habe zwei betroffene Projekte, bei einem davon kommt es jetzt zu Schuldzuweisungen, wer den Baufortschritt verzögert hat; immerhin geht es hier um einen Verlust an Fördermitteln von 26500,- € * 7 WE.

Spannend finde ich, dass all das von einer "abgewählten" Bundesregierung initiiert wird, die nur noch geschäftsführend im Amt ist.

Während das Auslaufen der Förderung für den Wohngebäudebereich 55, zumindest langfristig gesehen, noch nachvollziehbar wäre, ist die Entscheidung, Effizienzgebäude 55 auch den Nichtwohngebäudebereich zu streichen, katastrophal.

Bis zum Juli 2021 gab es keine lohnende Förderung im NWG-Neubau und nun sind Effizienzgebäude 55 (NWG) ein halbes Jahr nach dem Förderstart schon wieder out. Dabei kommen jetzt die ersten Anfragen.

Bei typischen Hallen mit großen Rolltoren und integrierten Büroflächen erreicht man vertretbar keinen 40 ziger Standard. (Ich lasse mich da aber gerne belehren) Ohne 55 ziger Förderung ist kein großer Wurf beim Klimaschutz im Nichtwohngebäudebereich zu erwarten, wenn man von wenigen, lobenswerten Ausnahmen mal absieht.

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