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Kann eine ausländische Rechnung (Heizungsbauer aus Österreich) über BEG EM gefördert werden?

Hallo,

kann eine Rechnung von einem österreichischen Heizungsbauer über eine Lieferung (Kessel und Zubehör)

in der BEG EM gefördert werden oder muß es eine deutsche Rechnung sein?

4 Answers

Hi - aus aktuellem Anlass:

 

Kunde wohnt in DE. Investitionsobjekt ebenso in DE.

Fachunternehmen: Slowakai.

Maßnahme: Dach

 

Frage: Kann der Kunde eine Förderung erhalten? 

 

Bezugnehmend auf den obigen Link: Das EU-Beihilfegesetz gilt nicht. Jedoch bezieht sich das mWn auf den Fördermittelempfänger, welcher im konkreten Fall Deutsch ist.

 

Der Handwerker muss nicht aus Deutschland kommen. Es gibt aber Anforderungen an die Form der Rechnung: Siehe Förderrichtlinie Punkt 9.5.

Hallo,

ich wohne und arbeite als Energieberater im Raum Aachen/Heinsberg sehr nahe an der niederländischen Grenze. Ich habe öfter den Fall, dass Kunden Arbeiten von niederländischen oder auch belgischen Firmen ausführen lassen möchten und manchmal der Kunde/die Kundin auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Ich habe das dann telefonisch mal grundsätzlich beim Bafa nachgefragt und folgende Info bekommen:

  1. Es ist egal welcher Stattsangehörigkeit die Kundin oder der Kunde hat. Es ist entscheidend, dass das zu sanierende Objekt in Deutschland ist. Macht ja auch irgendwie Sinn, da das deutsche Bafa-Bundesamt keine energetischen Sanierung im Ausland, also z.B. in den Niederlanden bezuschusst.  
  2. Der Zuschuss muss auf ein deutsches Konto 'gehen'. Da habe ich schon mal Probleme gehabt, dass niederländische Kunden mit Wohnsitz in Deutschland und evtl. Arbeitsstelle in den Niederlanden nur ein niederländisches Konto besitzen. Aber die IBAN für den Zuschuss muss mit "DE..." beginnen.
  3. Die ausführende Firma, so die wörtlich etwas scherzhafte telefonische Äußerung des Bafa-Mitarbeiters, kann aus 'Timbuktu', Niederlande, Belgien, Polen, Slowakei, Ungarn, Spanien, Italien, Kroatioen usw. kommen. Das ist völlig egal. Was relevant ist, dass (siehe auch obenstehende Antworten) die Rechnung in deutscher Sprache mit allen Bedingungen des Bafa geschrieben ist. Das bedeutet es muss in deutscher Sprache klar hervorgehen, wer der Rechnungsempfänger ist, auf welches Investitionsobjekt sich die Rechnung bezieht, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Beschreibungen der Positionen, die technischen Werte (z.B. Uw-Wert bei Fenster) usw.  

    Ich hoffe ich konnte mit der Aussage helfen.

um zu antworten.