Kann ich die Kosten (Eigenanteil) eines geförderten iSFP im Rahmen einer darauf folgenden EH-Sanierung bzw. bei Einzelmaßnahmen bei den förderfähigen Kosten berücksichtigen? Falls nicht, (Doppelförderung, Kumulation) wo finde ich das geschrieben? Im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" wird der iSFP unter 6.1.1 explizit als förderfähig genannt.

6 Antworten
Super, vielen Dank!
Aus meiner Sich ja. Vor einiger Zeit hatte ich eine Weiterbildung zu den neuen BEG. Dabei wurde diese Art der Förderung bestätigt, was noch nicht gefördert wurde darf als Anteul angesetzt werden.
Im Rahmen der Erstellung eines Verwendungsnachweises habe ich mir Selbigen seit längerer Zeit mal wieder genauer durchgelesen und folgende Passage gefunden (S.2): "Wir erklären [...], dass [...] wir für die o. g. Energieberatung keine weiteren öffentlichen Mittel aus anderen Förderprogrammen des Bundes beantragt oder erhalten haben und wir eine solche Antragstellung auch nicht beabsichtigen." Hieraus schließe ich, dass ein Ansetzen des Eigenanteils bei der F&B nicht möglich ist.
... Meines Wissens nach ist es auch so, dass ein bereits geförderter Sanierungsfahrplan nicht noch einmal gefördert werden kann. Das wäre ja ganz offensichtlich eine Doppelförderung. Woher ich das genau zu wissen glaube, kann ich leider nicht mehr nachvollziehen in dem Chaos. Eine ungeförderte, indiviuelle Beratung mit dem Ergebnis einer eigenen Sanierungsfahrplan-Empfehlung kann schon gefördert werden, auch wenn sie vor Beantragung der Maßnahme erbracht wurde.
Hallo zusammen,
ich halte es nicht für ganz ausgeschlossen Kosten aus dem ISFP auch als BB geltend zu machen. Zumindest wenn ich den ISFP nicht nur für den Mindestanteil "verschleuder". Der ISFP wird mit max. 80% gefördert - bei einem EFH mit 1300,- brutto. Die Grenze der Förderung liegt damit bei 1625,- brutto (1300 / 0,8).
Bis zu dieser Grenze sind die Kosten auf keinen Fall in der BB ansetzbar.
Aber was ist wenn der ISFP mehr kostet? z.B. 2200,- brutto
Dann halte ich den nicht geförderten Anteil von 550,- für Förderfähig in der BB.
So habe ich es auch schon eingereicht - aber leider noch keine Entscheidung dazu.
Im Grunde ist es aber nichts anderes als wenn der ISFP genau auf der Grenze abgerechnet wird und im Anschluss eine separate Rechnung für Planungsleistungen erstellt wird. Diese wäre ja generell förderfähig.
Ich habe die Frage vor einiger Zeit per E-Mail bei der KfW gestellt und warte noch auf Antwort. Sobald diese kommt, poste ich sie.