Hallo,
wir seht ihr das aktuell in den Richtlinien der BEG EM in der TMA heisst es:
Bei Sanierungsmaßnahmen – insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle – ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz, insb. zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes in Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme, erforderlich sind.
Genügt es den Bauherren darauf hinzuweisen, dass er zusätzliche Maßnahmen zum Feuchteschutz ergreifen muss in schriftlicher Form oder ist die Förderung damit ausgeschlossen?
3 Answers
Moin,
ich muss im TPN die technisch richtige Ausführung unterzeichnen. Wenn es keine Umfeldmaßnahmen gibt ( Laibungs-/Sturzdämmung oder Sanierleisten ( siehe Leitfaden Fenstereinbau Rosenheim), unterschreibe ich keinen TPN... Das kommuniziere ich vorher auch beim Kunden.
Ich erstelle obligatorisch ein Lüftungskonzept und mache in kritischen Fällen auch eine fRsi-Berechnung der Laibung
Moin,
so wie vom Vorredner beschrieben und nicht ander´s . Wer garantiert im Nachgang die Einhaltung der RdT !
Das sind wir sonst als beteiligte EEE immer angreifbar. Unter Strich sind doch bei dieser EM die Planungsschritte
schnell abrufbar, das sollte man bzgl. der notwendigen Honoraraufwendungen kommunizieren und fertig !
MFG Rüdiger
Hallo,
früher gab es in den KfW Unterlagen diesen Passus "Fenster schlechter als Wand". In den TMA der BEG wäre mir das nicht bekannt.
Ich mache ein Lüftungskonzept und habe auch einen Beschrieb vorbereitet, der auf die Risiken von guten Fenstern in schlechter Wand hinweist (also wenn der Kunde das bewusst so machen will). Dort angehängt sind Tipps zum richtigen Lüften zur Schimmelvermeidung. Dann - sowieso unsere Aufgabe - mache ich noch Empfehlungen zum baulichen Wärmeschutz, wenn angeraten. Also Laibungsdämmung...
Aus meiner Sicht ist die Förderung in dieser Konstellation nicht ausgeschlossen