Hallo zusammen. Die Vorgabewerte des Ht im Effizienzhausbereich sehen inkl. dem EH 85 Niveau ja nur EnEV Niveau vor. Es ist also durchaus möglich und nicht unüblich ein Gebäude auf EH Niveau zu sanieren ohne in den einzelnen Bauteilgruppen das Niveau der Einzelmaßnahmen einzuhalten.
Ist es dadurch möglich Maßnahmen unterhalb der technischen Mindestanforderung für EM inkl. 5% iSFP Bonus fördern zu lassen? Die FAQ zur BEG Förderung würde ich zumindest so deuten. Auch in der Veröffentlichung im BAnz AT vom 30.12.2020 ist unter 8.4.2 nichts anderes zu lesen.
Beim BaFA selbst liegen bereits seit Monaten diverse Anfragen unbeantwortet herum. Es wird wohl noch einige Zeit dauern bis man offizielle Antworten bekommt, deshalb hoffe ich hier zumindest auf Meinungen und ggf. Erfahrungen.

5 Antworten
Hallo Bettina,
danke für die Antwort. Die verlinkte Bekanntmachung bezieht sich jedoch auf WG.
Ich bin hier jedoch bei EM.
iSFP Ziel ist ein Effizienzhaus. Hier z.B. 100. Ich halte in fast allen Bauteilen die EM Anforderungen ein nur z.B. bei den Fenstern möchte der Kunde absolut keine dreifach Verglasung. Ok, nehmen wir ein Fenster mit einem Wert von Uw 1.1 - kein Problem, KfW 100 ist immer noch erreicht.
Er will die Fenster auch als ersten Schritt angehen. Genau da setzt jetzt die Frage an.
Kriegt er anstatt 20% für ein Fenster in 0.95 (aber ohne iSFP) jetzt 25% für ein Fenster in 1.10 ? Und das ohne weitere Schritte unternehmen zu müssen? Es wäre echt irrsinnig.
Aber ich lese weder in der Richtlinie für EM (Ebenfalls 8.4.2) noch in der BEG FAQ (siehe oben) etwas gegenteiliges.
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/jGoyan9JufVrZfcdtfV/conte…
Hallo Björn, da wird es tatsächlich interessant.
Laut ISFP-Richtlinie muss ja nur die erste der vorgeschlagenen Maßnahmen förderfähig sein.
Aber: In der BEG-Richtlinie besagt der Passus für den ISFP-Bonus Folgendes
"... so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus)"
Das heißt für mich, dass die Maßnahme grundsätzlich erst einmal förderfähig (entsprechend der TMA) sein muss, damit der Bonus ausgezahlt werden kann. Ein nicht vorgesehener Fördersatz kann sich nicht um fünf Prozentpunkte erhöhen.
Hallo Bettina,
" für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz " das könnte die entscheidende Formulierung sein und würde direkt die nächste Frage schon beantworten.
Da war der Gedanke, ob eine nicht förderfähige PV Anlage förderfähig wird, wenn sie der entscheidende Baustein zu einer verbesserten Effizienzhaus Stufe ist. Also EH 70 ohne / EH 55 mit Eigenstrom.
Aber auch hier würde die Formulierung "vorgesehener Fördersatz" wohl greifen.
Also - Deckel drauf, Frage beantwortet - Vielen Dank!
Hallo Björn,
ich sehe eigentlich die Sanierung zum EH noch bei der KfW Programm 430 (bis zum 30.06.2021). Danach soll es ja ein entsprechendes Programm beim BAFA geben mit EH 55 EE usw.
Viele Grüße
Der ISFP-Bonus für eine Komplettmodernisierung zu einem Effizienzhaus-Standard ist nur möglich, wenn alle Maßnahmen umgesetzt werden. Nach meinem Verständnis heißt das, dass nur dann Einzelmaßnahmen nicht den Einzelanforderungen entsprechen müssen. S. Richtlinie Punkt 8.4.2 https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/XSftSZUPZT679EPY5iS/conte…