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Eigenleistung im BEG 2024

Ist durch die Anforderung  an einen "abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen" überhaupt noch die Förderung von Eigenleistung bei Einzelmaßnahmen möglich, oder praktisch wieder abgeschafft worden, auch wenn Sie im BEG noch steht?

15 Antworten

Ich habe dazu beim BAFA angefragt und warte auf Antwort. Wie damit umzugehen ist und auch die Reihenfolge bei Materialkauf ist nirgendwo beschrieben .

Der Eigenbauer könnte ja einen LuL-Vertrag mit dem EEE schließen, der ihm dann den ordnungsgemäßen Einbau des Materials etc. bescheinigt.

Welcher EEE wäre so naiv sowas zu tun ??? 

Das ist eine andere Frage!

In der Förderrichtline zu BEG EM steht unter Kap. 5.1 Leistungen des EEE:
"Prüfen und bestätigen, dass Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt wurden und Ausgaben für Material korrekt aufgeführt werden."

Und im BAFA Merkblatt zur Antragstellung steht auf Seite 10:
"Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der
energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert. Der jeweilige Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmer muss die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem Verwendungsnachweis und einem formlosen Schreiben bestätigen."

Ohne eine Bestätigung vom EEE oder FU also keine Förderung von Eigenleistungen. Mit einem von beiden muss also ein LuL abgeschlossen werden, sonst kein Antrag möglich.

Nein. Wir liefern doch nix sondern bestätigen die Ausführung gem. TMA 

Es gibt übrigens auch ein Formular für den Nachweis der Kosten Eigenleistung. Habe ich durch Zufall gefunden.  

Bezüglich "Pflicht zum Vorvertrag" würde ich die Nebenarbeiten rausnehmen, da geht es denke ich um die Hauptarbeiten. Alles andere ist ja gar nicht machbar. Der Hintergrund ist ja, dass ein konkreter Termin für die Arbeiten vorliegen soll, damit man nicht auf blauen Dunst beantragt.  

Das Formular ist ja "harmlos"! Da steht nur "ich bestätige, dass folgende Maßnahmen in Eigenleistung des Antragstellers durchgeführt wurden", aber nichts von "Bestätigung der fachgerechten Durchführung" wie in der Förderrichtlinie.

Das muss noch extra bescheinigt werden, würde ich sagen. Das Formular ist ja nur für die Kostenaufstellung. 

Antwort auf von thorsten_jastr…

Wieso harmlos. Im Formular steht: 

Ich bestätige, dass alle Arbeiten fach- und sachgerecht durchgeführt wurden.
Ich bestätige, dass alle angegebenen Materialrechnungen bei der umgesetzten Maßnahme verwendet wurden.

Antwort auf von thorsten_jastr…

Ja, da hast Du wahrscheinlich recht! Fragt sich, warum nicht gleich in einem Fomular? Wäre wohl zu einfach...

Hallo Zusammen

Also was genau muss ich jetzt machen wenn mein Kunde, die Bodenheizung selber einbauen möchte ( er ist gelernter Heizungsmonteur).

Wie muss ich genau vorgehen ?

Ich bin noch Berufsanfänger und würde mich über eure Hilfe sehr freuen.

 

Habe Antwort vom BAFA bezüglich Eigenleistung ab 2024. Es dürfen erst Zahlungen erfolgen (Material) nach Eingang des Zuwendungsbescheids.

Danke für die Antwort! Aber wie stell ich den Förderantrag bzw. TPB? Es wird doch nach einem Leistungs- / Liefervertrag gefragt?
Gab die BAFA hierzu auch Auskunft?

 

Nein, leider nicht.

Habe gestern in den FAQs folgende Info gefunden:

1.7 Umsetzung in Eigenleistung

"Seit dem 1. Januar 2024 müssen in der BEG EM vor einer Antragstellung Lieferungs- oder Leistungsverträge geschlossen werden (Ausnahme: Übergangsregelung siehe FAQ A.18).

Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind grundsätzlich nur die Materialkosten förderfähig (siehe Richtlinie BEG EM 8.2; Ausnahme: siehe FAQ 1.8). Sollte in diesen Fällen der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages vor Antragstellung nicht möglich sein, kann darauf verzichtet werden."

Es gibt ein BAFA Formular zum Nachweis der Eigenleistung des Bauherrn (vom EEE oder Fachunternehmer ausfüllen und unterschreiben)

Unter Punkt 5 findet man zum Thema " Erklärung zur fach- und sachgerechten Durchführung der Maßnahme in Eigenleistung
Ich bestätige, dass alle Arbeiten fach- und sachgerecht durchgeführt wurden.
Ich bestätige, dass alle angegebenen Materialrechnungen bei der umgesetzten Maßnahme verwendet wurden."

Das ist schwierig, das zu bestätigen, da ja nicht die ganze Zeit nebendran stehe.

um zu antworten.