Liebe Kollegen,
bei einem meiner Kunden ist der Dachdecker pleite gegangen und daher gibt es nur Abschlagszahlungen und keine Schlussrechnung. Ein anderer Dachdecker hat zumindest das Dach korrekt fertig stellen können. Sieht hier jemand eine Möglichkeit, wie man dem Kunden die Kosten des ersten Dachdeckers mit in die förderfähigken Kosten mit einrechnen kann bzw. hatte schon jemand einen ähnlichen Fall?
Viele Grüße. PR
2 Antworten
Vielen Dank für die Tipps...das mit dem Begleitschreiben ist eine super Idee.
Liebe Grüße
Petra Ruf aus Hamburg
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Hallo
der Förderantrag ist Anbieterunabhängig und für, die Abschlussrechnung würde ich alle Rechnungen die Abschlagsrechnung von Dachdecker 1 und Endrechnung des neuen Dachdeckers angeben. Eventuell ein kleines Begleitschreiben, um den Wechsel der Handwerksbetriebe darzustellen.
Wichtig ist, dass du als Energieberater die Richtigkeit und die fördergerechte Maßnahme bestätigen muss.
Viele Grüße
Andreas aus Emsdetten