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BEG Änderungen 2.0

Das wird ein spannender Tag. Mal abwarten was genau im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. 

Das Ende des ISFP Bonus ab dem 15.08. (so lese ich es zumindest) wird wohl auch zu einem deutlichen Auftragsrückgang führen.

BMWK - Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor - Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der Antragstellung durch klarere Zuständigkeiten

9 Answers

Keine Einzelmaßnahen mehr über Kfw 262. Kein Zuschuss mehr unter 462. Da ist der Bürger doch hochmotiviert und geht mit großem Kummer in den Winter....Ich hab noch etliche ISFP Anträge auf dem Schreibtisch...Aber nochmal wieder in die Starposition wie bei der Kfw - EH Änderung machen ich nicht mit....

Sehr interessant finde ich auch, dass wir unsere Sanierungsfahrpläne mit einer "Gültigkeit" von 15 Jahren verkaufen sollten. Nach einem Jahr wird das alles wieder kassiert.

Wie soll ich denn bei diesen Fördersätzen einen Kunden zum Effizienzhaus motivieren? Hier sind aus meiner Sicht Einzelmaßnahmen künftig lukrativer für den Eigentümer.

Fragen über Fragen.

Wenn unsere Lobbyvertreter es wenigstens mal schaffen würden, dass alle Förderantrage grundsätzlich über EEE zu stellen wären, dann wäre uns schon geholfen.

Aber vielleicht schafft das Bafa ja jetzt mal den Rückstand beim iSFP aufzuholen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Und wieder nur Fragen: Was ist mit einer Förderung, wenn ich an eine bestehende Gasheizung ( jünger als 20 Jahre) eine Wärmepumpe als Grundlastgerät "andocken" will ? Das wäre dann ja eine Hybrid-Heizung.

"Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Heizungen (und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen) in der BEG wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen."

Im Grunde eine total sinnvolle Sache, wenn man eine fast neue Gasheizung nicht wegschmeissen will. Geht der Kunde da leer aus ? Gilt der 25%-Zuschuss nur für alleinige Beheizung durch WP ??

Ja genau so müsste es sein, dass nun eine relativ neue Gasheizung, an eine neue Wärmepumpe gekoppelt werden würde, wäre diese Anlage überhaupt nicht mehr förderfähig, also 0%.

Ganz großes Kino wiedermal, diese kurzfristigen Änderungen der Fördersätze und regularien.

Jetzt dürfen sämtliche Energieberater, die vereinbarten Termin für z.b. Erstellungen der ISFP absagen und innerhalb 2 Wochen, alle bestehenden Aufträge abarbeiten um einen Förderantrag für eine Einzalmaßnahme zu beantragen.

Glückwunsch an alle, die zusätzlich gerade noch im Urlaub sind und quasi gar keine Möglichkeit mehr haben, zu reagieren.

Es ist einfach nur traurig, so langsam verliert man die Lust an diesem Beruf und die Glaubwürdigkeit der Bürger.

Antwort auf von post@lorenzen…

Man könnte es so verstehen: Es wird eine Wärmepumpe eingebaut - dafür gibt es 25%. Wenn im Zuge der Maßnahme eine fossile Heizung ausgebaut wird , kommt noch der Bonus 10% dazu. Das hieße, dass beim Andocken einer Wärmepumpe an den vorhandenen Wärmeerzeuger eben 25% bezuschusst werden ?

Irgendwie fehlt hier eine präzise Angabe. Man würde sich wünschen, bei allem Verständnis für notwendige Änderungen, bei den Formulierung auch mal Praktiker hinzuzuziehen, da die politischen Entscheider und Entwickler offensichtlich nicht den umfänglichen Überblick haben...

Ich schick mal ne Anfrage ans Beraternetzwerk BAFA - mal schauen , wann die antworten. Vermutlich sind die auch noch genau so ahnungslos , wie wir Berater

So verstehe ich es auch. Gegen 15:00 Uhr wurde die "Bekanntmachung Änderungen von Richtlinien" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK] im Bundesanzeiger veröffentlicht [BAnz AT 27.07.2022 B1 - https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1 ]. Dort heißt es u. a. unter I. 7.:

"Die Austauschprämie für Ölheizungen nach Nummer 5.3 Buchstabe a wird ersetzt durch einen Heizungs-Tausch-Bonus (nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes) mit folgenden Kriterien und Bedingungen:   

– Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.   

– Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.   

Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden."

Die Regelung bezieht sich also auf den 10-Prozent-Bonus auf die Basisförderung. 

Die neuen Basisfördersätze werden unter I. 5. aufgeführt:

"Nummer 8.4.1 wird folgendermaßen geändert:

– Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizungen sowie der Optimierung von Heizungen beträgt der Fördersatz 15 %.

– Für Solarkollektoranlagen beträgt der Fördersatz 25 %. Die ertragsabhängige Förderung für Solarkollektoranlagen wird gestrichen.

– Für Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 10 %.

– Für Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) ohne Einbindung einer Biomasseheizung beträgt der Fördersatz 25 %.

– Für Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride mit Biomasseheizung) mit Einbindung einer Biomasseheizung beträgt der Fördersatz 20 %.

– Für Wärmepumpen beträgt der Fördersatz 25 %. Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.

– Für innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien beträgt der Fördersatz 25 %.

– Für Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen beträgt der Fördersatz 25 %.

– Für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz beträgt der Fördersatz 25 %."

Ansonsten schließe ich mich der Meinung an - mal wieder eine kommunikative Glanzleistung des BMWK!

 

 

 

Antwort auf von post@lorenzen…

Guten Morgen,

Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.  

Eine Gasetagenheizung meint wohl eine wandhängende Gastherme. Wobei diese Thermen bei kleineren Leistungen ja auch als Zentralheizung im EFH Verwendung finden. Wie definiert ihr, ob es sich um eine Gasheizung oder eine Gasetagenheizung handelt?

Ist es der Warmwasser- oder Pufferspeicher, der aus einer Gasetagenheizung eine Gasheizung macht?

Antwort auf von petra.neundorf…

Kein Verständinis für:

"Die Umstellung dient auch der Verlässlichkeit; sie soll dafür sorgen, dass kontinuierlich gefördert werden kann. Die Antragstellung für die Bürgerinnen und Bürger wird zudem vereinfacht, indem Ansprechpartner und Zuständigkeiten klarer werden." Verlässlich ist hier wohl nichts...

Und einfacher auch nicht!

um zu antworten.