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BAFA + §35c EStG

Moin,

Effizienzhaus 100 (ohne EE), für die Heizungsanlage wurden InvestKosten i.H.v. 109.000€ über BAFA gefördert. Die InvestKosten für die Sanierung der Gebäudehülle sollen über die Einkommenssteuer (§35c EStG) gefördert werden. Über die ESt. können ja max. 200.000€ InvestKosten gefördert werden.

Sind da 1. die 109.000€ für die bereits erfolgte Förderung der Heizungsanlage über das BAFA abzuziehen, also nur noch 91.000€ über §35c förderfähig? Oder, 2. weil ja verschiedene Maßnahmen,  sind für die Gebäudehülle über §35c  noch die vollen 200.00€ förderfähig?

Falls Nr. 1 zutrifft, und von den Maßnahmen für die Gebäudehülle von der Sache her grundsätzlich mehr als 91.000€ förderfähig wären, hat dann der Energieberater die schon geförderten 109.000€ zu berücksichtigen und in der Bescheinigung für die Steuer nur max. InvestKosten 91.000€ anzuerkennen, oder können die gesamten Kosten für die Gebäudehülle anerkannt werden und dem Steuerberater obliegt es dann ggf. schon über andere Förderweg erhaltenen Förderungen zu berücksichtigen, sodaß max. Invest Kosten von 200.000€ gefördert werden?

2 Antworten

Erstens es gibt kein EH100 und zweitens ist Doppelförderung grundsätzlich nicht zulässig.
Also die Dinge müssen sauber trennbar sein.
 

Es steht in allen Richtlinien und Merkblättern der BAFA drin, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. EIne Maßnahme wie Fassdaendämmung oder Fenstereinbau kann also entweder duch die BAFA bezuschusst werden ODER bei der Steuer geltend gemacht werden.  Es kommt dabei nicht auf Beträge an.

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