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Aufklärung Datenschutz

In den aktuellen BzA zum BEG unterzeichnen bzw. bestätigen wir Energieeffizienz-Experten und -Expertinnen, dass wir "den Antragsteller über die Verabeitung der Daten und die Datenschutzgrundsätze der KfW aufgeklärt habe[n]." 

Wohl gemerkt, nicht einfach nur auf die Datentschutzgrundsätze der KfW etc. hingewiesen, sondern darüber "aufgeklärt" haben.

Also, lasst Euch von den Antragstellern lieber schriftlich geben, dass Ihr das gemacht habt. Auf die leichte Schulter sollte man das m.E. nicht nehmen, sonst hätte es die KfW ja nicht an uns weitergeschoben, oder?

Was denkt Ihr darüber? 

1 Answer

Die Leute wollen einen Zuschuss  und dass die Beantragung  anonym  nicht funktionieren dürfte und sie dafür irgendwo in die Datenbank der KfW aufgenommen werden müssen, ist doch jedem klar.

Ich nehme das also tatsächlich auf die leichte Schulter und thematisiere das grundsätzlich nicht mit meinen Kunden. Oberlehrer und Juristen, die sich daran aufgehalten haben, hatte ich bisher glücklicherweise noch nicht in meinem Kundenkreis.

Und wenn die Kunden mir eine Vollmacht fürs Zuschussportal unterschreiben, dann unterschreiben sie die Datenschutzerklärung ohnehin automatisch mit.

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