Guten morgen allerseits.
Ich arbeite mit dem Hottgenroth Energieberater, neuestes Update vom 02.07.2021.
Bei einer Wohngebäudebilanzierung nach DIN 4108 sind immer noch die alten Fx-Faktoren der DIN 18599 aus 2011 enthalten.
Nach dem Umschalten zur DIN 18599-Bilanzierung sind die neuen Fx-Faktoren aus DIN 18599 2018-9 hinterlegt.
Gibt es hier eine Ausnahmeregelung, wenn mit der DIN 4108 gerechnet wird ? Im GEG § 20 (6) wird nur auf die neue DIN 18599 verwiesen.?
um zu antworten.
Antworten