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Aufzugschacht in der Bilanzierung - Wärmebrückenberechnung

Liebe Kolleg*innen,

ich suche seit Jahren nach einer passenden Methode, wie ein Aufzugsschacht, der in einem MFH im unbeheizten Keller endet, in der Bilanzierung für GEG bzw. KfW behandelt werden muss. Kennt jemand eine passende Stelle aus DIN V 18599 / GEG / KfW Richtlinien oder aus anderer Quelle, wie man hier in der Bilanzierung vorgeht?

Dies vor allem vor dem Hintergrund einer detaillierten Wärmebrückenberechnung, da der Schacht doch einige Wärmebrücken hinzufügt.

Vielen Dank

Michael

 

2 Antworten

Der Aufzugsschacht ist im Luftverbund zum Gebäude. Somit bildet er mindestens nach unten hin die Systemgrenze. Daher ist es ein ganz normales zu bilanzierendes Bauteil, mit all seinen U-Werten und Wärmebrücken.

Daher dämmt man bei Neubau natürlich auch den Schacht komplett.

 

Vielen Dank für die Antwort.

So sehe ich es auch, es kommt mir nur seltsam vor. Danke für die zweite Meinung, dann bleibe ich bei meiner Berechnungsmethode, da ich auch keine andere Möglichkeit kenne.

Beste Grüße

Michael Hövel

Antwort auf von eri_reg@t-online.de

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