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"Kollege" verweigert Bestätigung nach Durchführung

Guten Abend zusammen,

gestern hatte ich eine Anfrage eines Bauherren mit folgendem Inhalt:

"Ich habe im Moment das Problem, dass ich für ... die Bestätigung der Durchführung der Maßnahme für KfW-70-Haus brauche. Hierfür fühlt sich aber weder mein Haushersteller (XXX-Haus), noch mein Heizungsbauer noch der Architekt des Hausherstellers zuständig (angeblich hätte ich dies nicht beauftragt). Die Aussage von denen war, dass ich mir einen externen Energieberater hierfür suchen muss.

Daher meine Frage, ob Sie eine solche Bestätigung ausstellen können und wenn ja, was mich dies Kosten würde und welche Unterlagen Sie hierzu bräuchten. Die Online Bestätigung zum Antrag habe ich Ihnen angehängt."

Da mir dieses Verhalten eines Energieberater-Kollegen doch ziemlich unwahrscheinlich vorkam (für mich gehört der Verwendungsnachweis ganz selbstverständlich zur BzA dazu, er schließt den Gesamtvorgang ja erst ab, und natürlich muss die BnD in den Preis für die BzA einkalkuliert werden), habe ich den (potentiellen) Kunden angerufen, um genauer nachzufragen:

In der Tat hatte er den Bauträger (ein sehr bekannter Fertighaushersteller) nach Fertigstellung ausdrücklich um die Bestätigung nach Durchführung gebeten, und der behauptet kackfrech, diese sei nicht beauftragt worden.

Ich habe mir die BzA angesehen. Sie ist von Februar 2013. Der Energieberater, der sie ausgestellt hat, ist (bzw. war damals) nicht in der EEE-Liste. Meine Vermutung: Zwar dürfte für ihn ja die Übergangsregelung gelten, aber vielleicht weiß er das nicht und duckt sich deswegen weg. Keine Ahnung, anders kann ich mir es nicht erklären...

Jedenfalls habe ich dem Bauherrn gesagt, dass das eigentlich die Aufgabe des Ausstellers der BzA sei, ich aber selbstverständlich die BnD für ihn machen könne, und dazu sein Gebäude von Grund auf neu bilanzieren müsse inkl. ausführlicher Ortsbegehung und Prüfung aller Unterlagen (einschl. Gleichwertigkeitsnachweis, der vermutlich nie gemacht wurde, obwohl der reduzierte WB-Zuschlag angesetzt war), und dass da schon ein paar hundert Euro zusammen kämen. "Ich melde sich wieder..." war die Antwort.

Jetzt die Frage: Ist so ein Verhalten (nicht des Bauherrn, sondern des Energieberater-"Kollegen" bzw. seines Auftraggebers, also des Fertighausherstellers) normal? Wie lässt sich das erklären? Wie handhabt Ihr das mit der Bestätigung nach Durchführung? Die gehört doch selbstverständlich mit zum "KfW-Paket" dazu, oder?

Viele Grüße
Frank-Stefan Meyer

Gefragt am: 27.04.2015 23:22:36 von Frank-Stefan Meyer

8 Antworten

Hallo Kollegen,
ich bekomme auch immer solche Anfragen. Die Berechnung und Bilanzierung wurde im Vorfeld von irgendeinen Energieberater gemacht, Hauptsache Effizienzhaus, egal ob mit Luftdichtigkeitstest oder mit Gleichwertigkeitsnachweis...Alle Häkchen rein und verkaufen...Das am Ende die antragsgemäße Durchführung erstellt werden muss, sagt keiner!!
Sie sehen es richtig, das Sie nun vom "Kollegen" die komplette Bilanzierung nachrechnen müssen. Bloss nicht blind unterschreiben...
Bis dahin alles richtig!!
was ich aber nicht teilen kann ist Ihre Aussage das zu der BZA auch die anschließende BestND dazu gehört!!!
Diese gehört für mich nicht zwingend dabei da der Kunde selbst entscheiden kann, wen er für die Baubegleitung beauftragt. ich erstelle grundsätzlich keine BnD OHNE Baubegleitung. Ich erstelle keine BnD mit irgendwelchen getürkten Rechnungen mit verbesserten WLG oder Dämmstärken... Nein Wir als Effizienzexperten sind mit der letzten Unterschrift in der Haftung und ich erstelle die BnD NUR in Kombination mit eine Baubegleitung.
Ich mache es so:
Ich berechne und bilanziere das Objekt inkl. Fördermittelberatung. Diese ist extrem zeitaufwendig--nicht polümm polümm.
Danach gibt es im ersten Paket die Bestätigung zum Antrag dazu.
Danach Paket 2 kann er wählen: Baubegleitung nach KFW ja oder nein!!
PUNKT
Nichts anderes..
Und noch etwas...
Die tollen Energieberaterkollegen, die diese Nachweise für läppische 250 - 500 € verkaufen, fallen sehr bald auf die Schnauze und der Markt reinigt sich von selbst.
Alle Experten, die auch wirklich Experte sind, wissen, das man solche nachweise nicht mal eben so rechnet, es sehr sehr viel Fallstricke gibt und am Ende der SV für alles haftet. Fragt Eure Versicherung doch mal...
Die die keine Ahnung haben oder jetzt denken, ich mach mal schnell 2 euro fuffzich,sollen lieber weiter illegal Verbrauchsausweise ausstellen--das kriegen diese so eben noch hin...

Noch was Frank:
Definiere doch mal dein KfW Paket mit Zahlen
Bin gespannt...

Geantwortet am: 07.05.2015 12:02:48 von Klaus Gerstmann

Hallo,
>was ich aber nicht teilen kann ist Ihre
>Aussage das zu der BZA auch die anschließende
>BestND dazu gehört!!!
>Diese gehört für mich nicht zwingend dabei da
>der Kunde selbst entscheiden kann, wen er für
>die Baubegleitung beauftragt. ich erstelle
>grundsätzlich keine BnD OHNE Baubegleitung.
>Ich erstelle keine BnD mit irgendwelchen
>getürkten Rechnungen mit verbesserten WLG oder
>Dämmstärken... Nein Wir als Effizienzexperten
>sind mit der letzten Unterschrift in der
>Haftung und ich erstelle die BnD NUR in
>Kombination mit eine Baubegleitung.

Ja, das ist vollkommen richtig. Da ich aber grundsätzlich kein Effizienzhaus ohne Baubegleitung mache, gehört die BnD für mich halt mit dazu. D.h., der Kunde zahlt schon beim Empfang der BzA dafür.
>Ich mache es so:
>Ich berechne und bilanziere das Objekt inkl.
>Fördermittelberatung. Diese ist extrem
>zeitaufwendig--nicht polümm polümm.

Genau. Das nimmt schon einige Zeit in Anspruch.
>Danach gibt es im ersten Paket die Bestätigung
>zum Antrag dazu.
>Danach Paket 2 kann er wählen: Baubegleitung
>nach KFW ja oder nein!!
>PUNKT
>Nichts anderes..

In der Tat eine gute Vorgehensweise. Neubau mache ich kaum, 99% ist bei mir energetische Sanierung, vor allem im historischen Altbaubestand. Ich mache kaum ein Projekt ohne detaillierten Wärmebrückennachweis, und manchmal (z.B. bei kritischen Innendämmsituationen) kommt auch hygrothermische Simulation per WUFI dazu. Alleine schon wegen der hohen Kosten verzichtet da kein Kunde auf die 50% Förderung aus dem Programm 431, d.h. um die Baubegleitung gibt es seltenst Diskussionen.


>Und noch etwas...
>Die tollen Energieberaterkollegen, die diese
>Nachweise für läppische 250 - 500 € verkaufen,
>fallen sehr bald auf die Schnauze und der
>Markt reinigt sich von selbst.

So ist es.
>Alle Experten, die auch wirklich Experte sind,
>wissen, das man solche nachweise nicht mal
>eben so rechnet, es sehr sehr viel Fallstricke
>gibt und am Ende der SV für alles haftet.
>Fragt Eure Versicherung doch mal...
>Die die keine Ahnung haben oder jetzt denken,
>ich mach mal schnell 2 euro fuffzich,sollen
>lieber weiter illegal Verbrauchsausweise
>ausstellen--das kriegen diese so eben noch
>hin...

Dafür ist die Versicherung, gerade wenn Baubegleitung mit abgedeckt ist, auch nicht ganz billig. Da muss man höchst gewissenhaft und sorgfältig vorgehen, vor allem bei Themen mit Schadenspotential.
>Noch was Frank:
>Definiere doch mal dein KfW Paket mit Zahlen
>Bin gespannt...
Konkrete Zahlen hängen immer vom Einzelfall ab. Jedes Gebäude ist individuell verschieden.

Grüße

Frank-Stefan Meyer

Geantwortet am: 07.05.2015 12:14:34 von Frank-Stefan Meyer

Antwort auf von forenadmingeb@…

Guten Tag,

ich möchte das Thema ausgraben und fragen, unter welcher Voraussetzungen würdet ihr überhaupt eine BnD ausstellen für ein Projekt (hier konkret KfW 55), was ihr nicht begleitet habt?

Welche Unterlagen?

Neu bilanzieren? Wärmebrücken berechnen?

Was wäre mit Eigenleistungen? 

Geht es überhaupt ohne einer dokumentierten Baubegleitung?

 

Danke und viele Grüße,
Miloslaw 

Antwort auf von forenadmingeb@…

Leider kann ich die Aufregung nicht so ganz nachvollziehen. Ich betreibe ein IB für Bauphysik, und bin damit durchaus in der Lage EnEV- und PHPP-Berechnungen zu erstellen, incl. WB-Einzelnachweisen (BBl2 ist i.a. bei anständiger lanung viel zu ungünstig) erforderlichenfalls WUFI-Berechnungen und was sonst alles so benötigt werden mag. Dies habe ich, solange ich das (nach § 21, Landesrecht) noch durfte, auch zum Antrag bestätigt. Mit der Baubegleitung habe und hatte ich allerdings nie zu tun, somit wurde die BnA üblicherweise vom bauleitenden Architekten erstellt.Und hier krankt die neue Methode der KfW, bei allen erfreulichen Aspekten auf Weiterbildung der Experten und Ausmerzung von etwas dunkleren Schafen. Es ist ein typisch deutsches Bürokratiemonster geworden, wie immer wird der Eintragung in eine Datei, zudem noch kostenpflichtig, mehr Wert beigemessen, als wirklicher Sachkompetenz. Teilweise werden Punkte für Schulungen vergeben, meist von irgendwelchen Baustoffherstellern gesponsort, die ich auch selber halten könnte......Und immer schön alles in einer Hand, Arbeitsteilung zwischen Spezialisten unterschiedlicher Ausprägung unerwünscht. Ich verwende viel Zeit und Geld auf Weiterbildung, aber ich suche mir die Angebote nicht nach einer Punkteliste aus. Und ich sehe mich auch nicht als öffentlich zertifizierter Autogrammgeber einer Förderbank. Daher habe ich mich von der Energieberaterschiene weitgehend verabschiedet (wie auch einige Kollegen aus dem Sektor Baubegleitung / Bauleitung). Ich kann auch von der bauphysikalischen Beurteilung von Schäden, welche durch inkompetente Energieberatung entstanden sind, ganz gut leben.

Geantwortet am: 12.05.2015 18:48:08 von Schrödingers Katze

Hallo Herr/Frau/Fräulein Schrödingers Katze,

es ist teilweise durchaus nachvollziehbar, was Sie schreiben. Ich denke mal, jeder professionell arbeitende Energieberater, der Wert auf eine fachlich saubere Arbeit legt ärgert sich über die immer mehr werdende Bürokratie.

Nun aber ist das mal so. Und wenn ein Energieberater einem Kunden den KfW-Antrag macht, ihn dann bei der Bestätigung nach Dfg. aber hängen lässt, dann ist das inakzeptabel...

Grüße
Frank-Stefan Meyer

Geantwortet am: 12.05.2015 19:46:59 von Frank-Stefan Meyer

Antwort auf von forenadmingeb@…

Übrigens finde ich - ganz unabhängig davon, wie man zur Bürokratie steht - wichtig, dass der Energieberater, der einem Bauherrn ein bestimmtes KfW-Förderniveau bestätigt, zu seiner Gesamtverantwortung steht:

Zum einen ist er verantwortlich ggü. dem Bauherrn, also einem Laien, der ihm vertraut, dass er mit seinem Bauvorhaben auch tatsächlich das gewünschte Förderziel erreicht, zum anderen ist er verantwortlich ggü. der KfW als Fördergeber, die sicherstellen will, dass auch so gebaut oder saniert wird, wie es beantragt wurde.

Entzieht sich ein Energieberater dieser Verantwortung und lässt den Bauherrn ohne gravierenden Grund im Regen stehen, dann gehört ihm die Zulassung entzogen.

Im vorliegenden Fall war es umso schlimmer, weil es sich um einen vom Bauträger beauftragten Energieberater handelte, und der Kunde ein KfW-70-Haus wollte und bezahlt hat.

Letztendlich habe ich die energetische Bilanzierung geprüft und mit der Ausführung verglichen: Es war an KfW 70 deutlich vorbei. Dann hätte der Bauherr den Schaden durch die zurückzuzahlende Förderung gehabt (ggü. dem Bauträger einklagbar?), wenn ich ihm die Karre nicht aus dem Dreck gezogen hätte und durch zwei geringinvestive, nachträglich leicht durchzuführende Maßnahmen doch noch ein KfW 70 ermöglicht hätte.

Geantwortet am: 12.05.2015 20:17:35 von Frank-Stefan Meyer

Antwort auf von forenadmingeb@…

Sehe ich doch etwas anders: Gerade im Bauträgergeschäft wird manchmal zuerst verkauft (auf Basis von wenig aussagekräftigen Baueingabeplänen), als Verkaufsargument wird ein Effizienzhaus propagiert, und dann heißt es: "Planer bzw Energieberater, setz das mal um!". Für eine Bestätigung zum Antrag mag das ja noch plausibel sein, die bauträgerseitigen Einsparungen kommen ja erst später: "Brauchen wir denn wirklich einen Blower-Door-Test?" "Kann man das Bauteil XYZ nicht billiger gestalten?" Der Energieberater wird nicht mehr eingebunden, oder war nur für die BzA beauftragt, Baubegleitung hat, wenn überhaupt, ein Bauleiter nebenbei gemacht, eine einzelne Sparmaßnahme wäre vllt noch gegangen, aber in der Summe reicht es dann eben nicht mehr. Oder, was auch schon vorkam, der Baträger übergibt die ganze Sache einem GU, der laut Bauträger eiene BnD bringen muß, aber in seinen Verträgen nichts davon findet. Juristische Spitzfindigkeit: Beinhaltet "Erstellung eines Gebäudes im Standard Effizienzhaus xx" die Bestätigungen oder nicht? Und dafür soll dann der Energieberatergeradestehen? Wenn überhaupt jemand sich der Verantwortung entzogen hat, dann wohl der Bauträger. Aber der hat wohl die Bestätigungen auch nicht vertraglich garantiert. Willkommen in der realen Geschäftswelt!
Gruß
Ulf Simon

Geantwortet am: 13.05.2015 19:10:42 von Schrödingers Katze

Antwort auf von forenadmingeb@…

Na, ich sehe schon, anscheinend bin ich doch zu sehr Idealist - oder in anderen Worten: zu sehr Ingenieur und zu wenig Geschäftsmann... ;)

Geantwortet am: 13.05.2015 19:46:43 von Frank-Stefan Meyer

Antwort auf von forenadmingeb@…

um zu antworten.