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Energiebedarfsausweis bei Aufstockung

Hallo zusammen,

uns liegt folgender Fall vor.

Ein Mehrfamilienhaus wird aufgestockt. Das hinzu kommende Geschoss wird nach den EnEV-Vorgaben des §9 (5) errichtet. Da ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird, ist der Absatz 5 maßgebend.

Demnach muss der neue Gebäudeteil dem §3 der EnEV entsprechen, was unseren Berechnungen nach auch erfüllt ist.

Die bestehenden Stockwerke werden energetisch nicht saniert.

Da die Wohnungen vermietet werden, ist für das Gesamtgebäude ein Energieausweis zu erstellen. Wie ist nun das Gesamtgebäude einzustufen? Unter der Verwendung "An-/Ausbau mit neuer Heizungsanlage" wird der Anforderungswert an den Jahresprimärenergiebedarf klar verfehlt.

Hat hier schon jemand damit Erfahrung sammeln können? Vielen Dank schon mal.

Schöne Grüße

Gefragt am: 11.04.2019 14:43:18 von GiB Gesellschaft für

4 Antworten

Für den Energieausweis wird das Gebäude wie ein Neubau gerechnet. Grenzwerte müssen nicht eingehalten werden.

Geantwortet am: 15.04.2019 08:50:09 von Werner Landgraf

Guten Morgen,
das ist wiedermal ein klassicher Problemfall:
Wohnungen im nichtsanierten Bestand benötigen viel Energie, neue Wohnung im DG benötigt wenig Energie.
Der Energieausweis über das gesamte Gebäude pauschalisiert diesen doch wichtigen Fakt:
Der im EAusweis angegebene Energiebedarf ist folglich für den undsanierten Bestand zu gering und für den Neubau zu hoch .... somit eigentlich unbrauchbar und nicht transparent für die Wohnungsnutzung.

Geantwortet am: 16.04.2019 09:06:46 von Desch Architekten u.

Antwort auf von forenadmingeb@…

Hallo,

ich habe auch das Problem, dass ich EAusweise für Bestandsgebäuden erstelle, welche Aufgestockt werden.

Bedeutet das also, dass ich den EAusweis für das gesamte Gebäude pauschalisiert erstelle?

Geantwortet am: 09.08.2019 11:10:12 von Ludwig Erhard

Antwort auf von forenadmingeb@…

Richtig. Ein Ausweis für das gesamte Gebäude.

Geantwortet am: 12.08.2019 08:50:16 von Werner Landgraf

Antwort auf von forenadmingeb@…

um zu antworten.