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Energieausweis für Hotelkomplex ->mit eigenständigen Wohnungen

Hallo zusammen,
ich versuche gerade folgende Konstellation zu verstehen:
in einem Hotelkomplex mit Spa, Gastronomie, usw. sind unter anderem Eigentumswohnungen.
Für die gesamte Anlage wurde noch keine Energieausweis erstellt.
Im Zuge eines Eigentumswohnungsverkauf/-kauf ist jetzt natürlich ein Energieausweis notwendig.
Nach EnEV ist ja das "gesamte Gebäude" mit all' den Nutzungseineinheiten abzubilden.
Jetzt stell ich mir die "praktische" Frage: was interessiert den Eigentümer/Nutzer einer Eigentumswohnung der Energiebedarf einer komplexen Hotelanlage (Spa, Gastronomie, usw.)? Vielmehr interessiert mich doch der Energiebedarf meiner Wohnung (eigener Wärmemengenzähler, Stromzähler, usw.)

Wenn das gesamte Hotel verkauft wird, leuchtet es mir ja ein, für das gesamte Hotel einen Energieausweis zu besitzen, aber für eine kleine Eigentumswohnung innerhalb der Mauern des Hotelkomplexes ebenfalls das gesamte komplexe Gebäude zu Grunde zu legen ...?

Ich befürchte, hierfür sieht die EnEV nichts Praxixnahes vor, oder?

Freue mich über Hinweise und Ratschläge.

Gefragt am: 18.02.2019 09:23:39 von Desch Architekten u.

4 Antworten

Es sind zwei getrennte Ausweise auszustellen. Einer für die Wohnnutzung und einer für die Nichtwohnnutzung, siehe EnEV §22.

Geantwortet am: 19.02.2019 10:07:14 von Werner Landgraf

Ich vermute in meinem Fall keine Mischnutzung; es handelt sich wie gesagt um ein Hotel mit entsprechender Ausstattung (Gastronomie, Spa, Aufenthalt, Wohnen) mit einer grundsätzlich gleichen Konditionierung. (Zentralheizung, Lüftung, vereinzelt Kühlung)
Lediglich "ein Zimmer" des Hotels soll verkauft werden und hierfür wäre der Energieausweis nötig.

Ich gehe stark davon aus, dass ein Hotel nicht als Mischnutzung gem. §22 EnEV zu betrachten ist.

Geantwortet am: 22.02.2019 07:53:22 von Desch Architekten u.

Antwort auf von forenadmingeb@…

Es ist tatsächlich eine Mischnutzung. Aber es könnte möglicherweise §22 (2) angewandt werden. Dann wäre ein Ausweis für Nichtwohngebäude zu erstellen.

Geantwortet am: 22.02.2019 09:33:35 von Werner Landgraf

Antwort auf von forenadmingeb@…

Vielen Dank für die Hinweise,
ich werde nun gem. §22 EnEV den Hotelkomplex aufschlüsseln und getrennte Energieausweise erstellen.

Geantwortet am: 28.02.2019 09:28:35 von Desch Architekten u.

Antwort auf von forenadmingeb@…

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