Guten Tag
In der Richtlinie BEG EM – Einzelmaßnahmen unter 8.3 wird die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben beschrieben.
"Die förderfähigen Ausgaben können ... pro Gebäude und Kalenderjahr (unabhängig von der Anzahl gestellter Anträge), ...gefördert werden".
Frage 1: heißt das - eine Maßnahme kann auf zwei Jahre aufgeteilt werden?
Frage 2: bedeutet das, im Jahr 202x können z.B. die Fenster getauscht (Höchstgrenze 30.000 €/WE), im darauf folgenden die Außenwände gedämmt werden (Höchstgrenze 30.000 €/WE).
Frage 3: was meint "unabhängig von der Anzahl gestellter Anträge"
Frage 4: müssen hierzu separate Anträge gestellt werden?
Frage 5: kann man die Baubegleitung dann auch immer pro Kalenderjahr abrechnen?
Ich finde leider nichts genaueres zum Procedere.
Meine Anfrage bei der BAFA wurde mit einem link zu den FAQ´s und zum BEG "beantwortet".
Danke.
um zu antworten.
0 Answers