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Richtlinie BEG EM – Einzelmaßnahmen - "Förderung pro Gebäude und Kalenderjahr"

Guten Tag In der Richtlinie BEG EM – Einzelmaßnahmen unter 8.3 wird die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben beschrieben. "Die förderfähigen Ausgaben können ... pro Gebäude und Kalenderjahr (unabhängig von der Anzahl gestellter Anträge), ...gefördert werden". Frage 1: heißt das - eine Maßnahme kann auf zwei Jahre aufgeteilt werden? Frage 2: bedeutet das, im Jahr 202x können z.B. die Fenster getauscht (Höchstgrenze 30.000 €/WE), im darauf folgenden die Außenwände gedämmt werden (Höchstgrenze 30.000 €/WE). Frage 3: was meint "unabhängig von der Anzahl gestellter Anträge" Frage 4: müssen hierzu separate Anträge gestellt werden? Frage 5: kann man die Baubegleitung dann auch immer pro Kalenderjahr abrechnen? Ich finde leider nichts genaueres zum Procedere. Meine Anfrage bei der BAFA wurde mit einem link zu den FAQ´s und zum BEG "beantwortet". Danke.

5 Answers

Hallo,
mit Sanierungsfahrplan können sogar 60.000€ pro Wohneinheit und Jahr gefördert werden. Zu 20%.
Macht maximal 12.000€ Förderung pro Jahr und Wohneinheit.
Die Baubegleitung kann ebenfalls pro Jahr mit 5000€ für die 1. und 2. Wohneinheit mit gefördert werden.
Hier beachten, sollte nur eine Wohneinheit von zwei betroffen sein, halbiert sich die maximale Fördersumme für die Baubegleitung.
Maßnahmen können aufgeteilt werden. Also bsp. in diesem Jahr die Hälfte der Fenster und im nächsten Jahr die zweite Hälfte.
Es kann trotzdem alles zusammen ausgeführt werden. Sollange es im Bewilligungszeitraum liegt. Dieser beträgt 3 Jahre.

Antwort 1: Ja.

Antwort 2: Ja.

Antwort 3: Man kann in einem Jahr mehrere Anträge stellen, z.B. einen über 10.000 € und einen anderen über 20.000 €. Mit iSFP das doppelte.

Antwort 4: Es können in einem Antrag auch zwei Maßnahmen gemeinsam beantragt werden, z.B. Fenster und Dach.

Antwort 5: Ja.

Zu 3:  Es ist für alle Beteilgten (EB, BAFA, Kunde) sinnvoll, mehrere Maßnahmen oder Gewerke in einem Antrag zu bündeln. Das erspart viele Nachfragen und Misverständnisse. 

...und man ist bei den Kosten flexibler. Manchmal kann es aber sinnvoll sein, zwei Anträge zu stellen, nämlich wenn für eine Maßnahem der LuL-Vertrag noch nicht vorliegt, mit der anderen aber schon begonnen werden soll.

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