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Richtlinie BEG EM – Einzelmaßnahmen - "Förderung pro Gebäude und Kalenderjahr"

Guten Tag In der Richtlinie BEG EM – Einzelmaßnahmen unter 8.3 wird die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben beschrieben. "Die förderfähigen Ausgaben können ... pro Gebäude und Kalenderjahr (unabhängig von der Anzahl gestellter Anträge), ...gefördert werden". Frage 1: heißt das - eine Maßnahme kann auf zwei Jahre aufgeteilt werden? Frage 2: bedeutet das, im Jahr 202x können z.B. die Fenster getauscht (Höchstgrenze 30.000 €/WE), im darauf folgenden die Außenwände gedämmt werden (Höchstgrenze 30.000 €/WE). Frage 3: was meint "unabhängig von der Anzahl gestellter Anträge" Frage 4: müssen hierzu separate Anträge gestellt werden? Frage 5: kann man die Baubegleitung dann auch immer pro Kalenderjahr abrechnen? Ich finde leider nichts genaueres zum Procedere. Meine Anfrage bei der BAFA wurde mit einem link zu den FAQ´s und zum BEG "beantwortet". Danke.

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