Hallo zusammen,
schön, dass ich dieses Forum gefunden habe, in dem so rege über Themen der Energieberatung diskutiert wird.
Ich habe zwei Fragen zum "KfW 358 - Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude" und hoffe, dass man mir hier helfen kann.
- Kann man bei diesem Kredit die monatliche Tilgungsrate anpassen, nachdem die Förderungen als Sondertilgung darauf eingezahlt wurden? So wäre ab Eingang der Fördergelder bzw. Sondertilgungen eine geringere monatliche Belastung möglich ...
- Bei einer Wohneinheit ist die Höhe des Kredits ja 120.000 €. Kann man diese volle Höhe auch abrufen oder richtet sie sich nach den tatsächlichen Kosten z. B. der Einzelmaßnahme? Gesetzt den Fall, die Heizung kostet 70.000 €, bekomme ich dann trotzdem die Kredithöhe von 120.000 €?
Dies wären meine beiden Fragen. Vielen Dank schon vorab!
Gruß Sanierer
6 Answers
zu 2. habe ich folgende Antwort bekommen: "Die Kredithöhe wird anhand der förderfähigen Kosten aus dem Bewilligungsbescheid der BAFA oder Zuschusszusage der KfW ermittelt. Eine technische Projektbeschreibung oder ob eine Förderung bei der BAFA auf maximal 60.000 Euro pro Kalenderjahr beschränkt ist, spielt bei der Ermittlung der Kredithöhe keine Rolle."
Das heißt wenn du in TPB und/oder BzA auf min. 120.000 € kommst, können die Kund*innen den vollen Kreditrahmen von 120.000 beantragen. Achtung, was ich noch gelernt habe: der Plus Kredit funktioniert nur bei 1 Wohneinheit. Sobald eine Einliegerwohnung vorhanden ist, ist es raus.
Grundsätzlich finden Sie hier die verschiedenen, themenbezogenen Beratungs-Hotlines der KfW:
und hier den Chatbot:
Kann man den ergänzungskredit auch nutzen, um eine PV-Anlage mit zu finanzieren, wenn eine förderfähige Maßnahme umgesetzt wird oder beschränkt sich der Kredit rein auf die Maßnahme?
Sie Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen Kapitel 2, zweiter Absatz:
Bauteile, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und nicht durch das EEG gefördert werden, sind förderfähig, sofern sie lediglich im Rahmen der Wiederherstellung der Funktionalität des Gebäudes eingebaut werden und die jeweils relevanten TMA erfüllen (z. B. Solardachziegel zur Wiederherstellung des Daches im Rahmen einer energetischen Dachdämmung, Indach-PV, Fenster mit integrierter Solarstromerzeugung). Es werden sowohl die Baukosten für das Außenbauteil als auch notwendige Komponenten des Stromverteilungssystems bei den förderfähigen Kosten angerechnet.
Super, vielen lieben Dank für alle Antworten!
Grüße Sanierer
 
    
Der Ergänzungskredit ist nicht ganz einfach. Er ist eigentlich für die Heizungssanierung gedacht. So wie ich es verstanden habe, wird hier nur die Differenz zwischen Angebot und durch die Förderung abgedeckten Summe bedient. Wenn die Heizung also 70.000 € kostet und Du bei einem EFH bei 30.000 € gedeckelt bist und z.B 70% davon als Förderung bekommst, wäre der EK 70-21 = 49 T€.
Am Besten rufts Du mal bei der KFW-Hotline an, die helfen gern.