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KfW 358 - Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude - 2 Fragen

Hallo zusammen,

schön, dass ich dieses Forum gefunden habe, in dem so rege über Themen der Energieberatung diskutiert wird.

Ich habe zwei Fragen zum "KfW 358 - Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude" und hoffe, dass man mir hier helfen kann.

  1. Kann man bei diesem Kredit die monatliche Tilgungsrate anpassen, nachdem die Förderungen als Sondertilgung darauf eingezahlt wurden? So wäre ab Eingang der Fördergelder bzw. Sondertilgungen eine geringere monatliche Belastung möglich ...
  2. Bei einer Wohneinheit ist die Höhe des Kredits ja 120.000 €. Kann man diese volle Höhe auch abrufen oder richtet sie sich nach den tatsächlichen Kosten z. B. der Einzelmaßnahme? Gesetzt den Fall, die Heizung kostet 70.000 €, bekomme ich dann trotzdem die Kredithöhe von 120.000 €?

Dies wären meine beiden Fragen. Vielen Dank schon vorab!

Gruß Sanierer

1 Antwort

Der Ergänzungskredit ist nicht ganz einfach. Er ist eigentlich für die Heizungssanierung gedacht. So wie ich es verstanden habe, wird hier nur die Differenz zwischen Angebot und durch die Förderung abgedeckten Summe bedient. Wenn die Heizung also 70.000 € kostet und Du bei einem EFH bei 30.000 € gedeckelt bist und z.B 70% davon als Förderung  bekommst, wäre der EK 70-21 = 49 T€.

Am Besten rufts Du mal bei der KFW-Hotline an, die helfen gern. 

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