Gleichzeitig werden künftig höhere Qualifikationsanforderungen gestellt. Alle Berater, die in der Energie-Effizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sind, müssen regelmäßig Fortbildungen nachweisen. Ebenso müssen Energieberater ab jetzt nach einer Gebäudeanalyse ein individuelles Sanierungskonzept und einen Maßnahmenfahrplan entwickeln. Dem Eigentümer soll es erleichtert werden, den Standard eines energiesparenden Effizienzhauses auch in Einzelschritten zu erreichen.
Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden für die der Bauantrag vor dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde. Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim BAFA gestellt. Nähere Informationen zum Programm sind abrufbar unter: www.bafa.de
Download der Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort vom 11.06.2012. (Bundesanzeiger: BAnz AT 25.06.2012)
Erwarten Sie, dass die höheren Zuschüssen den Markt spürbar anreizen? Werden die höheren Zuschüsse überhaupt beim Beratungsempfänger ankommen – oder werden sie vom höheren Leistungsumfang getilgt? Uns interessiert Ihre Meinung: redaktion.geb-letter@geb-info.de