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EU-Gebäuderichtlinie: Diese Mindeststandards sind geplant

Der Vorschlag des Europäischen Parlaments sieht eine Einteilung der Gebäude in sieben Effizienzklassen vor: von Klasse A für Niedrigemissionsgebäude bis Klasse G für die ineffizientesten 15 Prozent des jeweiligen nationalen Gebäudebestands.

Laut einer Auswertung der Gebäudedatenbank der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online könnten folgende Verbrauchswerte die Einteilung in die Gebäudeklassen bestimmen:

  • Gebäudeklasse A: bis 65 kWh (2,3 Mio. Gebäude)
  • Gebäudeklasse B: von 66 bis 90 kWh (3,1 Mio. Gebäude)
  • Gebäudeklasse C: von 91 bis 110 kWh (3,3 Mio. Gebäude)
  • Gebäudeklasse D: von 111 bis 130 kWh (3,1 Mio. Gebäude)
  • Gebäudeklasse E: von 131 bis 150 kWh (2,5 Mio. Gebäude)
  • Gebäudeklasse F: von 151 bis 175 kWh (2,1 Mio. Gebäude)
  • Gebäudeklasse G: ab 176 kWh (2,8 Mio. Gebäude)
  • Gebäude mit einem Heizenergieverbrauch ab 151 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, insgesamt 4,9 Millionen Gebäude, müssten danach bis 2030 saniert werden. Das entspräche größtenteils allen unsanierten, teilsanierten oder vor 1984 sanierten Gebäuden. Die 7,4 Millionen Gebäude mit einem Verbrauch ab 131 kWh müssten bis 2033 saniert werden. Das würde zusätzlich vor 1995 sanierte Gebäude betreffen. Im Jahr 2021 lag der durchschnittliche Heizenergieverbrauch bei 121,5 kWh pro Quadratmeter.

    „Die Standards sind ambitioniert, aber eine wichtige Orientierung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer und notwendig, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen“, sagt co2online-Geschäftsführerin Tanja Loitz. „Schon eine bis zwei Maßnahmen reichen in den meisten Fällen, um die Anforderungen zu erfüllen. So können betroffene Hauseigentümerinnern und -eigentümer die Sanierung Schritt für Schritt planen und sind nicht zur sofortigen Komplettsanierung gezwungen.“ Quelle: co2online / pgl