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ENEV

Haus geerbt: EnEV muss erfüllt werden

Wer ein Haus erbt, hat bezüglich der Energieeinsparverordnung ( EnEV ) dieselben Pflichten wie ein Hauskäufer. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur ( dena ) hin. Beispielsweise sind die oberste Geschossdecke und die Heizungsrohre zu dämmen. Wurde der Heizkessel vor 1978 eingebaut, muss dieser ausgetauscht werden ( § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden ). Entfallen wird mit dem Inkrafttreten der 4. Änderung des Energieeinsparungsgesetztes die Pflicht zu Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen ( EnEV § 10a ), siehe: Bundesrat stimmt EnEG-Änderungen zu. GLR

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