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Grimm: „Gaspreise beruhigen sich erst 2024“

Professor Veronika Grimm, Wirtschaftsweise und Vorsitzende der Gaspreiskommission fand zu Beginn des Bafa-Energietags deutliche Worte: „Wir müssen eine Gasmangellage vermeiden, da diese mit großer Wahrscheinlichkeit in eine massive Rezession führen würde.“

Bei Gas  seien die Preissteigerungen historisch immens, „erst Mitte 2024 werden sich die Gaspreise wieder beruhigen“, lautet ihre Prognose.  Sie stellte die Beschlüsse der Gaspreiskommission vor und warnte  davor, dass vor allem die Übernahme des Abschlags für Haushalte auch falsch verstanden werden könne. Es müsse klar sein, dass es nicht nur um Kostensenkung, sondern auch um eine Senkung des Verbrauchs gehe.

„Gaspreise werden dauerhaft hölher bleiben“

Der Gaspreis werde künftig dauerhaft höher sein. Angesichts der Kürze der Zeit seien die Vorschläge der Kommission das gewesen, was machbar war: „Wenn die Gaskommission mehr Zeit gehabt hätte, hätten wir uns aus einer sehr umfassenden Perspektive auseinandersetzen können, zum Beispiel durch Reduktion der Verstromung von Gas und den Strategien zur Reduktion der Nachfrage.“

Patrick Graichen, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), freute sich über die Antragsflut im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude: „Wir werden mit Anträgen überrannt, das ist ein gutes Signal.“ Auch er mahnte zum Sparen: „20 Prozent Gaseinsparungen müssen realisiert werden, sagte er und ergänzte: „Wir  hoffen, dass wir auch im privaten Bereich auf eine Reduzierung des Verbrauchs in Höhe von 20 Prozent kommen.“

Energieberatung nannte Graichen als zentral für das Erreichen des Ziels, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei Heizungen auf 65 Prozent zu erhöhen. Wärmepumpen würden zur Standardtechnologie. Einzelmaßnahmen in den Gebäuden  und Ausbau der Nah- und Fernwärme seien zwei zentrale Säulen.

Großwärmepumpen sollen verstärkt in den Markt kommen

Bei der Wärmepumpenoffensive seien die Ziele die Nachfrage anreizen, Produktionskapazitäten steigern, Fachkräftekapazität erhöhen, Genehmigungen vereinfachen und Großwärmepumpen etablieren, hatte Tina Flegel vom BMWK auf dem Energieberatertag erläutert. Probleme, die den Ausbau behindern, müssten  gelöst werden. Sie nannte unter anderem  Abstandsregeln in engerer Wohnbebauung und Themen wie den Wasserschutz, „da müssen Gebiete ausgewiesen werden, wo keine Probleme bestehen.“

Das Antragsvolumen ist enorm: Seit BEG-Start wurden eine Million Anträge  eingereicht, das bewilligte Volumen bei den BEG Einzelmaßnahmen lag 2022 bei 7 Milliarden Euro, berichtet Stefan Kipfelsberger vom Bafa. 93 Prozent der Anträge kamen von privaten Bürgern und Wohnungseigentümergemeinschaften, 5,6 Prozent von Unternehmen. Beim Heizungstausch, der keine fossilen Anteile mehr zulässt, seien noch Detailfragen offen. So sei beispielsweise noch zu klären, wie Gasetagenheizungen behandelt werden, wenn einzelne, aber nicht alle Thermen ausgetauscht werden.

Größere Novelle des Gebäudeenergiegesetzes kommt 2023

Wie es politisch weitergeht erläuterte Katja Neumann, Unterabteilungsleiterin im BMWK. Im Neubau sollen höhere Anforderungen definiert werden und am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Für das Gebäudeenergiegesetz kündigte sie eine „Novelle größerer Art“ für 2023 an. Die Anforderungssystematik werde überarbeitet. Der Effizienzhausstandard 40 soll festgeschrieben werden.

Bewilligungen von 12 bis 13 Milliarden Euro in der Sanierung sollen auch 2023 möglich sein. Im laufenden Jahr reiche das Geld für die beantragten Maßnahmen aus, sagte sie.  Auf der Agenda stehen technische Anpassungen der BEG . Sie hoffe, dass die BEG dann nach dem Abschluss der Reformen in ruhigeres Fahrwasser komme, so Neumann. Auf die Frage nach einem stärkeren Fokus auf Maßnahmen an der Gebäudehülle antwortete sie, die Fördereffizienz stehe im Vordergrund, Heizung habe ein höheres Minderungspotenzial als die Hülle. Die Fördersätze für Maßnahmen an der Anlagentechnik sind durchweg höher als für die Hülle. Als wichtigen Schwerpunkt für die kommenden Jahre nannte Neumann die serielle Sanierung.

Stichprobenkonzept für den Sanierungsfahrplan ist in Kraft

Beim individuellen Sanierungsfahrplan wurde Anfang September ein eines Stichprobenkonzept eingeführt, Unterlagen und Belege sollen nur noch in Stichprobenfällen eingereicht werden. Wenn keine Belege einzureichen sind sollten Berater darauf auch verzichten, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.

Auch die Frage, wie zielgenau die Maßnahmen sind rückt stärker in den Fokus. Bis zum 30. September 2023 solle ein Monitoringsystem erarbeitet werden, das nationale Maßnahmen bewertet, kündigte Tina Flegel beim Energieberatertag an. In Richtung Nachhaltigkeit wird es weitere Schritte geben. Auf Ebene der EU -Kommission liegen außerdem derzeit Verhandlungen darüber, ob ein Emissionshandel für in Gebäuden verwendete Baustoffe ab 2026 eingeführt werden soll, gab Flegel einen Einblick in die europäische Ebene. pgl

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