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Vergleichbarkeit energetischer Standards

Äpfel und Birnen

Die Vergleichbarkeit energetischer Konzepte und Standards fällt oft schwer, da entweder das Rechen-modell beziehungsweise die zugrunde liegenden Annahmen nicht bekannt sind oder diese nicht eingefordert beziehungsweise hinterfragt werden. In den 1980er- und 90er-Jahren war das Niedrigenergie-haus zu Zeiten der Wärmeschutzverordnung in technischer Hinsicht ebenso wenig allgemeingültig definiert wie heute das Nullenergie- oder Plus­energiegebäude. Die grundsätzliche Zielsetzung ergibt sich zwar aus der Bezeichnung: Im und am Gebäude wird mehr Energie erzeugt als zur bestimmungsgemäßen Nutzung nötig ist. Ob es sich dabei allerdings um den Primär- oder den End-energiebedarf handelt, erschließt sich daraus nicht. Dazu zwei Beispiele: Entsprechend den Fördervoraussetzungen der EffizienzOffensive Energie, der rheinland-pfälzischen Energieagentur, kann für ein sogenanntes Energiegewinngebäude gewählt werden, ob der Primär- oder der Endenergiebedarf des Gebäudes mindestens durch den Strom einer am Haus installierten PV-Anlage gedeckt wird [1]. Hingegen definiert das Bundesbauministerium für ein Plusenergiehaus beziehungsweise Effizienzhaus-Plus, dass sowohl ein negativer Jahres-Primär- als auch ein negativer Jahres-Endenergiebedarf vorliegen muss [2]. Vergleich unterschiedlicher Bauweisen Beim Vergleich von Bauweisen ist also Vorsicht geboten. Das gilt insbesondere auch, wenn ein Passivhaus einem Gebäude gegenübergestellt wird, das nach EnEV-bewertet wurde. Ein ganz spezieller Fall sind dabei Nichtwohngebäude, da sie sich aufgrund unterschiedlicher Nutzungsrandbedingungen nur sehr schwer vergleichen lassen. Dies verdeutlicht das Beispiel eines kleinen Büro ...

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