Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
FÖRDERUNG

CO2-Gebäudesanierungsprogramm erweitert

Die Bundesregierung und die KfW Förderbank vereinfachen und erweitern das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum. Neben einer verbesserten Darlehensförderung startet am 1. Januar 2007 eine Zuschussvariante. Damit wird auch darauf reagiert, dass insbesondere viele selbstnutzende Eigentümer kein Interesse an vergünstigten Darlehen haben. Dieser Schwachpunkt in der Förderpolitik wurde seit mehreren Jahren deutlich kritisiert, denn die Mentalität dieser Zielgruppen und das ständige Auf und Ab bei den Förderkonditionen ließ sich mit den komplizierten Verfahrensschritten bis zum KfW-Kredit nur schwer in Einklang bringen.

Zuschüsse für Ein- und Zweifamilienhäuser

Wer nicht auf ein Darlehen zurückgreifen möchte, kann ab 1. Januar 2007 stattdessen einen Investitionszuschuss erhalten. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen. Für die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau erhält der Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 10% der Investitionskosten, höchstens jedoch 5000 Euro pro Wohneinheit. Falls die durchgeführten Maßnahmen zu einer Unterschreitung des Neubau-Niveaus von mindestens 30% führen, erhält der Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 17,5% der Investitionskosten, höchstens jedoch 8750 Euro pro Wohneinheit. Für die Durchführung von Maßnahmenpaketen wird ein Zuschuss von 5% der Investitionskosten, maximal jedoch 2500 Euro je Wohneinheit gewährt.

Bis zu 200 Mio. Euro/a sind bis 2009 für Zuschüsse vorgesehen. Umgelegt auf den maximalen Zuschuss entspricht das knapp 23.000 Wohneinheiten. Selbst wenn doppelt so viele Wohneinheiten die Förderung in Anspruch nehmen, auf die Modernisierungsquote bleibt der Einfluss mit 0,25% gering. Wenngleich die vergünstigten Kredite bisher bei der antragsberechtigten Zielgruppe kaum auf Interesse gestoßen sind, müssen sich die Energieberater wohl dennoch auf die Frage vorbereiten: „Was ist denn bei unserem Haus nun besser, Zuschuss oder vergünstigter Kredit plus Tilgungszuschuss?“
Link zur Info-Seite der KfW-Förderbank

Alte Programme mit zusätzlichen Anreizen
Ab 1. Januar 2007 starten im CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch noch zusätzliche Förderanreize zur Energieeinsparung im Wohngebäudebestand. Die Förderung der bisherigen Maßnahmenpakete (z.B. Kombination von Austausch der Heizung, der Fenster und Wärmedämmung der Außenwände) sowie der energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau gemäß der Energieeinsparverordnung bleibt bestehen. Zusätzlich wird an 1. Januar 2007 (Antragseingang) auch die Sanierung auf ein Niveau von 30% unter den Neubau-Anforderungen gefördert. Laut Bauministerium wurde „das Programm zudem vereinfacht und an aktuelle technische Entwicklungen sowie gestiegene Energiepreise angepasst“. [Anmerkung: Übersetzt bedeutet dieses: Die Anforderungen wurden erhöht, bzw. es gibt weniger Förderung für eine vergleichbare ökologische Wirkung. Interessant ist, dass eine entsprechende Anpassung seit längerem mit der gleichen Begründung von vielen Experten für das EnEV-Niveau gefordert, beim gleichen Ministerium aber abgelehnt wird.]

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Für die Sanierung auf Neubauniveau wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss von 5% des Darlehensbetrags, bei Sanierung auf 30% unter Neubauniveau von 12,5% des Darlehensbetrags gewährt. Wie verlässlich die Höhe der Tilgungszuschüsse im Jahresverlauf allerdings ist, muss sich erst noch zeigen. 2006 war die KfW Förderbank mit üppigen Tilgungszuschüssen gestartet, die dann aufgrund der hohen Nachfrage in mehreren Schritten jeweils ohne Karenzzeit reduziert wurden.
Link zur Info-Seite der KfW-Förderbank

Künftig mehr Qualität?
Künftig (Antragsstellung ab 1. Januar 2007) müssen alle Maßnahmen von Fachunternehmen durchgeführt werden. Spannend wird es dann auch beim Austausch der Heizungsanlage: „Beim Austausch der Heizung ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.“ Den muss der Unternehmer bestätigen. Fachleute gehen allerdings davon aus, dass diesen bisher nur die wenigsten Handwerker tatsächlich beherrschen und praktizieren. Die notwendigen Daten zu liefern und die dafür zwingend erforderliche Heizlastberechnung durchzuführen, könnte für Energieberater eine interessante Auftragserweiterung sein. Wenn die KfW Förderbank es mit dem Nachweis ernst meint, sollte sie nicht nur eine Unterschrift, sondern auch eine tabellarische Dokumentation der Heizlasten und der Einstellwerte fordern. Wer den Hydraulischen Abgleich (rechnerisch) durchführt, verfügt ohnehin über solche Unterlagen.

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist Bestandteil der von der Bundesregierung und der KfW-Förderbank im Februar 2006 gestarteten Förderinitiative „Wohnen, Umwelt, Wachstum“. Im Rahmen der Initiative hat die KfW Förderbank seit Februar 2006 in den Programmen CO2-Gebäudesanierung, Wohnraum Modernisieren und Ökologisch Bauen mehr als 170.000 Kredite mit einem Volumen von rund 9 Mrd. Euro zugesagt. Rund 41.000 Kredite in Höhe von 3,3 Mrd. Euro entfielen davon auf das Programm CO2-Gebäudesanierung. GLR