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KOMMENTAR

Mehr Aufmerksamkeit durch Wahlfreiheit

Bedarfs- oder Energieausweis? Es wird wohl beide geben. Eigentlich war das schon lange klar, und wurde spätestens am 16. Dezember 2002 sichtbar, nachdem Vertreter Deutschlands dafür gesorgt haben, dass die EU-Gebäuderichtlinie Verbrauch und Bedarf gleichstellt.

Auch wenn der dena-Geschäftsführer Stephan Kohlers es der Bundesregierung empfiehlt (siehe: AKTUELLES), eine generelle Bevorzugung des bedarfsbasierten Energieausweises in der Energieeinsparverordnung ist nicht mehr zu erwarten. Obwohl die drei maßgeblichen Ressortchefs – Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee, Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und Bundesumweltminister Siegmar Gabriel – Kohler eigentlich gut zuhören müssten. Sitzen sie doch seit kurzem gemeinsam im Aufsichtsrat der dena.

Die Empfehlung kommt aber zu spät, wenngleich sie seit Jahren ergeht. Vielleicht war sie einfach zu fixiert, zuwenig auf einen guten Kompromiss bedacht. Mit ihrem Entwurf einer neuen Energieeinsparverordnung geben Tiefensee und Glos jedenfalls dem Immobilieneigentümer das Optionsrecht sich einen bedarfs- oder einen verbrauchsbasierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Zwar hoffen viele Berufsorganisationen noch auf ein „Veto“ von Gabriel, der als Bedarfsbefürworter gilt. Durch das Lancieren der Wahlfreiheit noch vor dem EnEV-Referentenentwurf wurde sie aber praktisch schon zementiert. Außerdem haben die Bauminister der Länder bereits im Vorfeld klar gemacht, dass sie auf das Optionsrecht bestehen.

Nüchtern betrachtet haben aber Mieter und Käufer auch ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. Sie haben nach Aktenlage zwar kein Recht auf einen bestimmten Energieausweis, als zahlende Kunde aber den längsten Hebel. So dürfte die Wahlfreiheit bei den verschiedenen Verfechtern bisher nicht gekannte Aufklärungskräfte mobilisieren, um möglichst viele Gruppen für sich zu gewinnen. Ideologiefrei wird das wohl nicht ablaufen. Trotzdem bietet der „Wahlkampf“, den die Wahlfreiheit schon bald auslösen wird, eine gute Chance, dass Lieschen Müller für das Thema sensibilisiert wird. Bedarf und Verbrauch wird sich ohnehin auf vielen Gebieten ganz von alleine regeln. Einerseits weil beide Verfahren unter bestimmten Bedingungen für bestimmte Gebäude schlichtweg prädestiniert sind und andererseits weil der EnEV-Entwurf zwar die Wahlfreiheit bietet, nicht aber automatisch einen „Billigpass“ fördert.

Wer Eigentümer darüber berät, welcher Energieausweis der richtige ist, sollte ohnehin die dritte Option aus §17 „Grundsätze des Energieausweises“ wählen: „Es ist zulässig, sowohl den Energiebedarf als auch den Energieverbrauch anzugeben.“ Und das am besten als Abfallprodukt einer richtigen Energieberatung. GLR