Über 100.000 Suchanfragen im Monat verzeichnet die Deutsche Energie-Agentur (
    
     dena
    
    ) mittlerweile in ihrer
    
     Aussteller-Datenbank
    
    , die bundesweit rund 16.000 Energieausweisaussteller listet. „Außerdem erhalten wir monatlich über 2000 Anrufe auf unserer Energie-Hotline zum Thema Energiepass“, so der dena-Geschäftsführer Stephan Kohler und weiter: „Der dena-Energiepass wird von Hausbesitzern stark nachgefragt, weil er für Qualität und aussagekräftige Informationen steht. Aufgrund der guten Marktakzeptanz, die der dena-Energiepass aufweist, empfehle ich der Bundesregierung, den bedarfsbasierten Energieausweis als zentrales Element bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie zu berücksichtigen.“
    
    
    Doch wie geht es mit dem dena-Energiepass weiter? Im EnEV-Entwurf vom 3. April ist die Gültigkeit der bisheriger Energieausweise wie folgt geregelt:
    
    
    „§ 29 Besondere Überleitungsvorschriften
    
    
     Energiebedarfs- und Wärmebedarfsausweise nach der Energieeinsparverordnung in der bis zum
    
    [Datum des Inkrafttretens der neuen EnEV]
    
     geltenden Fassung sowie Wärmebedarfsausweise nach § 12 der Wärmeschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. August 1994
    
    […]
    
     gelten unter Beachtung des § 17 Abs. 5 [Anm.: Gültigkeit von zehn Jahren] als Energieausweise
    
    […].
    
     Das Gleiche gilt für Energieausweise, die freiwillig vor dem
    
    [Datum des Inkrafttretens der neuen EnEV]
    
     von den Gebietskörperschaften oder auf deren Veranlassung nach einheitlichen Regeln erstellt worden sind.
    
    “
    
    
    In der Begründung zum EnEV-Entwurf heißt es zum letzten Satz:
    
     Dazu gehören auch diejenigen Ausweise, die während der von der Deutschen Energie-Agentur durchgeführten Feldversuche zur Erprobung von Energiepässen für Wohn- und Nichtwohngebäude ausgestellt worden sind.
    
    “ Der Zeitraum zwischen dem dena-Feldversuch und dem Inkrafttreten der neuen EnEV („Marktvorbereitungskampagne“) wird hier nicht näher angesprochen. Klar ist aber: Energieausweise, die nach dem Inkrafttreten nicht dem Inhalt und dem Aufbau der EnEV entsprechen, dürfen öffentlich-rechtlich nicht verwendet werden. Deswegen hat die dena angekündigt, ihren Energiepass-Prototypen unmittelbar nach der Vorlage des Referentenentwurfs an diesen anzupassen. GLR
   
  
    
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