Mit der Novelle der
    
     1. BImSchV
    
    sind bei wesentlich veränderten und neu errichteten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe einige Neuerungen bezüglich der Schornsteinmündung zu beachten. Bei Dachneigungen bis einschließlich 20° muss die Austrittsöffnung von Schornsteinen den First nach wie vor um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein. Beträgt die Dachneigung mehr als 20° gelten folgende Werte:
    
    
   
 
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