Für Energieberatungen und Energiesparmaßnahmen an eigenen Gebäuden können Vereine in Baden-Württemberg weiterhin eine Förderung beantragen.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat die Antragsfrist in allen Teilen des Vereinsprogramms auf den 31. März 2015 verlängert. Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine (e.V.) ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, das heißt ohne Profisport-Abteilungen oder Gaststätten. Der Vereinssitz muss in Baden-Württemberg liegen und die Jahresbilanzsumme darf die Obergrenze von zehn Millionen Euro nicht übersteigen. Diesen Vereinen stehen als Eigentümer oder Besitzer von Nichtwohngebäuden die Fördermöglichkeiten über das Programm Klimaschutz-Plus weiterhin offen. Die Förderbedingungen bleiben unverändert.
Für energetisch wirksame investive Maßnahmen an Vereinsgebäuden wird ein Zuschuss von 50 Euro für jede über die Lebensdauer der Maßnahmen eingesparte Tonne CO 2 gewährt. Der maximale Fördersatz beträgt 40 %. Die maximale Förderung liegt bei 50.000 Euro. Förderfähig sind beispielsweise Dämmmaßnahmen am Gebäude, die Erneuerung von Beleuchtungsanlagen oder die Installation einer Solarwärmeanlage.
Außerdem können Vereine eine 50-%-Förderung für integrale Energiediagnosen ihrer Gebäude beantragen. Gefördert werden bis zu fünf Arbeitstage, maximal 2.000 Euro.
Die Förderbedingungen, Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm stehen unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de bereit. Fragen beantwortet die L-Bank unter Tel. 0721/150-1600 und klimaschutz-plus@l-bank.de