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Recht Geänderte EU-Gebäuderichtlinie in Kraft getreten

Am 19. Juni 2018 ist die „Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz“ – also die Änderungsrichtlinie für die seit 2010 geltende EU-Gebäuderichtlinie (auch EPBD) veröffentlicht worden. Sie trat am 10. Juli 2018 in Kraft. Dies dürfte für die Branche zunächst kaum Auswirkungen haben, zumal Deutschland ja noch gar nicht alle Pflichten aus der bisherigen Fassung abgearbeitet hat. Die Neuerungen müssen die Mitgliedstaaten über Rechts- und Verwaltungsvorschriften so in Kraft setzen, dass die geänderte EU-Gebäuderichtlinie bis zum 10. März 2020 erfüllt wird. Da in Deutschland stets angestrebt wird, entsprechende gesetzliche Regelungen mit mindestens einem halben Jahr Vorlauf zu veröffentlichen, steht die Umsetzung schon jetzt unter Zeitdruck, da die Regierung vorher das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden will. Im Bereich Anlagentechnik gibt es zahlreiche Änderungen, einige Artikel wurden komplett neu gefasst. Allerdings gibt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten mehr Spielraum bei der Umsetzung, sodass die nationalen Auswirkungen erst in nächster Zeit deutlich werden. Zudem fertigt die Kommission laut Text der EU-Gebäuderichtlinie bis 2020 eine Machbarkeitsstudie an, in der sie die Möglichkeiten und den Zeitplan für die Einführung einer Inspektion eigenständiger Lüftungsanlagen und eines optionalen Gebäuderenovierungspasses als Ergänzung zum Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz erlä ...

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