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Registriernummer für Energieausweise wird Pflicht

Nur mit Nummer gültig

Welche Vollzugsaufgaben übernimmt das DIBt? Das DIBt wird alle Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen registrieren und Stichprobenkontrollen von Energieausweisen vorerst auf der Stufe 1 (vgl. § 26d Abs. 4 EnEV) vornehmen. Das sind Validitätsprüfungen, die sich elektronisch durchführen lassen. Wie werden Registriernummern von der Registrierstelle – dem DIBt – vergeben? Es wird eine eigene Website geben, auf der die Aussteller einen Account anlegen müssen, um Registriernummern beziehen zu können. Dazu müssen die erforderlichen Daten gemäß EnEV § 26c eingegeben werden. Die Gebühr für die Registriernummer ist über ein Online-Bezahlsystem zu entrichten. Die Registriernummer wird umgehend nach der Anforderung zugeteilt. Der betreffende Datensatz wird mit der Registriernummer verknüpft. Deshalb ist eine nachträgliche Veränderung der eingegebenen Daten nicht möglich. Ab wann können sich Energieberater bei der Registrierstelle anmelden? Die Website wird bereits ab 1. April 2014 zur Verfügung stehen, damit sich die Aussteller einen Account anlegen und sich mit den Funktionen der Website vertraut machen können. Danach kann sich der jeweilige Aussteller mit seiner E-Mail-Adresse und einem Kennwort einloggen. Für jede Firma können Haupt-und Nebennutzer mit verschiedenen Zugriffsrechten eingerichtet werden. Ab wann sind die Registriernummern zu beantragen und welche Werkzeuge stehen zur Verfügung? Ab 1. Mai können und müssen Registriernummern beantragt werden. Die Website kann direkt aufgerufen werden oder in die verschiedene Software zur Erstellung eines Energi ...

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