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WÄRMEGESETZ

EWärmeG: Bald auch für Nichtwohngebäude?

Seit Anfang 2010 muss in Baden-Württemberg jeder Hausbesitzer in dem Moment, in dem er seine Heizung austauscht, ein Zehntel des jährlichen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken. Grundlage ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes. Laut einem Erfahrungsbericht zu dem Gesetz entschieden sich 42 % der Eigentümer zur Erfüllung ihrer Pflicht für Solarthermie, 18 % für feste Biomasse und 12 % für Biogas.

Auf dem Forum Zukunft Altbau am 9. November 2011 in Stuttgart nannte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller weitere Zahlen: Im Untersuchungszeitraum (Januar bis September 2010) konnten im Wohnungsbestand hochgerechnet ca. 16 % der aus Altheizungen entstehenden Gesamtemissionen eingespart werden. Für das Jahr 2010 bedeute dies eine Einsparung von 27.000 t CO 2 . Das EWärmeG liefere somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zudem konnte herausgearbeitet werden, dass der Mittelstand von der Sanierungspflicht profitiere, so Untersteller.

Als nächstes will die grün-rote Regierung Nichtwohngebäude in den Geltungsbereich des Gesetzes einbeziehen, kündigte der Umweltminister auf dem Forum Zukunft Altbau an. Außerdem werde die Erhöhung des Pflichtanteils erneuerbarer Energien von 10 auf 15 % geprüft. Einen Novellierungsentwurf für das EWärmeG werde sein Haus Mitte 2012 vorlegen.

Bei der Sanierung öffentlicher Gebäude existiert bereits eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien aus dem bundesweiten EEWärmeG §5a . GLR

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