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GEG: Ende der Hängepartie

Vor zwei Jahren war das Gesetz im Koalitionskrach gescheitert, dann lange im interministeriellen Hickhack hin und her gereicht und ausgebremst worden. Die Zufriedenheit unter Fachleuten hält sich in Grenzen. Die Politik habe es verpasst, „die Dynamik der Klimabewegung aufzunehmen und eine mutige Entscheidung für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand zu treffen“, urteilt Marita Klempnow, Vorsitzende des Deutschen Energieberateretzwerks DEN. Sie sieht aber positive Punkte. So seien mit der Novelle nicht mehr wie bislang seit Jahren überholte Normen Bilanzierungsgrundlage im Ordnungsrecht. Bei der Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen in Nichtwohngebäuden wurde die Forderung aufgegriffen, auch Menschen ohne akademische Grundausbildung, aber mit Praxiserfahrung und gleichwertiger Qualifikation zulassen. Der DEN begrüßt das. Auch der Energieberaterverband GIH findet es richtig, dass jetzt Techniker und Handwerksmeister bei entsprechender Weiterbildung Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen dürfen. Der Verband setzt sich dafür ein, dass diese Anpassungen aus dem GEG nun auch rasch bei den Bundesförderprogrammen für Nichtwohngebäude
aktualisiert und übernommen werden. Jürgen Leppig, Vorsitzender des Energieberaterverbands GIH, freut sich, dass freie Berater, und nicht nur wie in einem früheren Entwurf vorgesehen die Verbraucherzentralen, für die Pflichtberatungen zugelassen sind. Er hätte sich vom Gebäudeenergiegesetz mehr erhofft: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der im Gesetz verankerte unambitionierte Niedrigenergiehausstandard den von der Europäischen Union geforderten Vorgaben Genüge tut.“

Darin ist er sich einig mit der zweiten Vorsitzenden von Pro Passivhaus, Inga-Lill Kuhne: „Das Gebäudeenergiegesetz zeigt in bestürzender Weise, dass die Bundesregierung ihren großen Worten für mehr Klimaschutz keine Taten folgen lässt. Dabei ist es bei Gebäuden besonders einfach, im Betrieb mit ganz wenig Energie auszukommen, wie der Passivhausstandard seit langem zeigt.“

„Das Gesetz ist eine Mogelpackung“

Aus Sicht der Deutschen Unternehmensinitiative Energieffizienz (Deneff) ist das Gesetz gar eine „Mogelpackung für Mieter und Häuslebauer“. Dem schließt sich der Bundesverband Gebäudehülle an. Er kritisiert vor allem die so genannte Innovationsklausel. Sie lässt zu, dass ein Quartier aus mehreren Gebäuden bei einer Sanierung gemeinsam die Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllt. „Das heißt konkret bei einem Beispiel von zehn Gebäuden: Wird ein Gebäude im Quartier energieeffizient modernisiert, reicht für die restlichen neun Gebäude ein erheblich niedrigerer Standard für die Gebäudehülle aus – mit Abschwächungen von bis zu 40 Prozent“ erklärt der Verband.

Das Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) hat errechnet, wie sich bei der Sanierung eines solchen Quartiers aus Ein-/Zweifamilienhäusern die CO₂-Bilanz verhält. Es würde über 20 Prozent mehr CO₂ emittiert als bei einer Sanierung aller Gebäude nach EnEV. Es sei „fahrlässig, solche Regelungen in einem Gesetz zu verankern. Das dient vielleicht der kostengünstigen Sanierung, aber weder den Mietern, die einen schlechten energetischen Standard bei einer Erhöhung der Energiepreise sofort zu spüren bekommen, noch dem Klima. Gebäude, die jetzt mehr schlecht als recht saniert werden, sind nicht zukunftsfähig“, erläutert Institutschef Andreas Holm. „Die Aufweichung der bisherigen Effizienzanforderungen in der Innovationsklausel ist ein Schritt in die falsche Richtung und gefährdet die Erfüllung der Klimaziele. So werden Strafzahlungen Deutschlands immer wahrscheinlicher. Und was daran innovativ sein soll, erschließt sich mir nicht“, ergänzt Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG).

GEG ist immer noch sehr komplex

Holger Schwannecke vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bemängelt die immer noch hohe Komplexität: Trotz der Zusammenlegung seien „die Regelungen noch umfassender als alle drei bisherigen Gesetze zusammen.

Für die konkrete Umsetzung hat die DEN-Vorsitzende Klempnow einige Wünsche: Es müsse eine Möglichkeit geben, die über 10 000 Normenseiten, auf die im GEG als Grundlage in Bezug genommen wird, barrierefrei und kostenfrei zugänglich zu machen. Die Softwarehersteller müssten zeitnah alle Änderungen einpflegen, ohne dass die Kosten der Softwarelizenzen überproportional steigen. Außerdem müsse der Bund die Bedeutung der Qualifizierung erkennen und alle Planer, Bauherren und vor allem die Bauaufsichten mit zielgruppenadäquaten Weiterbildungshilfen unterstützen.

Sommertalk des GEB zum Nachhören

Am 21. Juli stellte sich die neue Redaktion des GEB vor und hatte die Vorsitzenden des Deutschen Energieberaternetzwerks, Marita Klempnow und Hermann Danecker und des Energieberaterverbands GIH, Jürgen Leppig und Dieter Bindel zu Gast. Titel: „Am Wendepunkt: GEG, Corona und das Klimapaket – Welche Veränderungen stehen der Energieberatung ins Haus?“ Wer den Termin verpasst hat: Auf www.geb-info.de gibt es eine Aufzeichnung zum Nachhören.

Joker für die Fortbildung

Aufgrund der Corona-Krise und ausgefallener Präsenzveranstaltungen hat der eine oder andere Energieberaterinnen und Energieberater im Moment Schwierigkeiten, Weiterbildungspunkte zu erwerben, die für die Verlängerung des Eintrags in die Expertenliste notwendig sind.

Dena und WTA bieten als Übergangslösung so genannte Joker-Codes an. Diese lassen sich unter https://www.fortbildungskalender.de/informationen/joker-codes einsehen.

Sie gelten für alle Kategorien und umfassen 1 bis 24 UE. Es gibt jeweils einen ­Joker-Fortbildungscode mit 1 UE, mit 2 UE bis zu 24 UE. Energieberaterinnen und Energieberater können diese „Joker“ so wie alle anderen Fortbildungs-Codes zur Verlängerung nutzen. Sie müssen dazu zunächst diejenigen Fortbildungen für die Verlängerung einstellen, die sie tatsächlich besucht haben. Eventuell fehlenden Unterrichtseinheiten lassen sich mit einem passenden Joker auf­füllen, dann kann man den Eintrag in die Expertenliste sofort verlängern.

Diese Joker müssen innerhalb eines noch zu definierenden Zeitraums durch besuchte Veranstaltungen abgedeckt werden. Der Zeitraum hängt von den weiteren Entwicklungen ab und soll an die jeweilige Situation angepasst werden.