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Der lange Weg von der DIN 4108 bis zur EnEV (Teil 4)

Der Weg in die Irre

Die Bundesregierung lehnte 1988 einen „Energiepass“ noch in Bausch und Bogen ab. Zu teuer, zu schwerfällig, bringt nichts, befand Bundesbauminister Schneider (CSU) [1]. Ganz anders fiel das politische Urteil dann 19 Jahre später aus, als die EnEV 2007 wegen der „EU-Gebäuderichtlinie“ aus dem Jahr 2002 einen „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ einführte. Auf dem „Energieausweis“ ruhten hohe Erwartungen. Er war ab 2008/09 nicht nur für Neubauten, sondern auch bei Hausverkauf und Vermietung auf Verlangen vorzuweisen. Der Bundesrat sorgte sogar für eine zeitlich gestaffelte Einführung, da er eine Überhitzung der Baukonjunktur durch die erwarteten Energiespar-Investi­tio­nen befürchtete. Verirrungen beim Energieausweis Der Ausweis wurde als rigides Ordnungsrecht kommuniziert, es wurde mit Bußgeldern gedroht, die es bis heute nicht gibt. Entsprechend verhärtet waren die Reaktionen. Ein unnützer Feldversuch führte zu keinen Veränderungen des für Laien unverständlichen Layouts. Alternativen waren nicht zugelassen. Die Politik zog die Notbremse und erließ den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Hierum tobte nun eine ideologische Diskussion pro und contra Bedarfsausweis, die übersah, dass auch dieser, wegen der vielen Annahmen, nicht genau ist, ältere Gebäude sehr schlecht einstufte und leider keine Energieberatung darstellte. Bedarfs- und Verbrauchswerte fallen im Gebäudebestand weit auseinander, weil ältere Gebäude häufig nur eingeschränkt oder teilbeheizt werden. Die Frage, welche Rolle ein Energieausweis auf den be ...

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