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Alle Artikel zum Thema Regelwerke

© Quelle: Stricker-Berghoff

Die neuen Inhalte der Richtlinie

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VDI 3922 überarbeitet Die Richtlinie VDI 3922 „Energieberatung in Industrie und Gewerbe“ gibt es schon über 20 Jahre. Kerninhalte sind die Vorgehensweise bei der Beratung und die Kompetenzfeststellung von Energieberatern. Im vergangenen Jahr erschien die Überarbeitung. Hier lesen Sie, was die wesentlichen Inhalte sind. Undine Stricker-Berghoff

© udEEE Consulting GmbH

Heizenergieverbrauch analysieren

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Heizlast nach DIN EN 12831 – Theorie und Praxis (Teil 2) Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 vernachlässigt solare und interne Wärmegewinne. Weil aber gerade an besonders kalten Tagen die Sonne scheint, führt das zu überdimensionierten Wärmeerzeugern und bei Wärmepumpen zu niedrigen Jahresarbeitszahlen. Gleichzeitig kommt die Wärmewende insgesamt nicht voran. Sollten wir daher nicht etwas pragmatischer vorgehen? Uwe Dankert

© udEEE Consulting GmbH

Lücke zwischen Regelwerk und Realität

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Heizlast nach DIN EN 12831 – Theorie und Praxis (Teil 1) Die Regelwerke für die Energiebedarfs- oder Heizlastberechnung werden immer umfangreicher, die Ergebnisse sind immer schwerer nachvollziehbar. Anhand eines Beispiels werden im ersten Teil des Beitrags physikalische Grundlagen erklärt und dargestellt, warum die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 zu überdimensionierten Wärmeerzeugern führt. Uwe Dankert

© Getty Images / bruev

Anrechenbarkeit von PV-Strom im zukünftigen GEG

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GEG-Entwurf ohne spürbare Verbesserung für die Photovoltaik Der seit Mai verfügbare Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes enthält Regelungen zur Anrechenbarkeit von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom, die von der EnEV 2014 abweichen. Statt die Anrechenbarkeit des erneuerbaren Stroms gegenüber der EnEV deutlich zu verbessern, wie es für das GEG angekündigt war, erfordern die neuen Regeln eine kompliziertere und physikalisch unverständliche Berechnung. Bernadetta Winiewska, Bert Oschatz

© Deutsche Messe AG, CeBIT

Datenschutz-Grundverordnung

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DSGVO: Darauf sollten Sie achten Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie ist für alle Unternehmen verbindlich und betrifft damit auch Gebäude-Energieberater, Planungsbüros und Handwerksbetriebe. Was die DSGVO vorgibt und worauf man achten sollte, beschreiben die folgenden Absätze. Marian Behaneck

© Umweltbundesamt

Umweltbundesamt übt Kritik an Planern von Kälteanlagen

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F-Gase-Phase-down falsch eingeschätzt Die Kälte-Klima-Branche hat offensichtlich die Auswirkungen der F-Gase-Verordnung unterschätzt. Auf einer Informationsveranstaltung des Umweltbundesamtes wurde deutlich, dass beim Wechsel zu halogenfreien Kältemitteln eklatante Wissensdefizite bei Planern bestehen. Wolfgang Schmid

© Thinkstock / EduardGurevich

Regressfalle entschärft

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Das neue Bauvertragsrecht 2018 – Teil 6 Mit der Novelle des Werkvertragsrechts hat der Gesetzgeber die Haftung der Produkthersteller erheblich erweitert und damit die rechtliche Lage für Bauunternehmer verbessert. Zusätzlich zum Austausch fehlerhafter Produkte können sie nun verlangen, dass der Lieferant auch die Kosten für den Ein- und Ausbau übernimmt. Allerdings sind Ausnahmen und mögliche Haftungslücken zu beachten. Karsten Meurer

© Thinkstock / GreenTomato

Die große Kluft

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Ambitionierte Ziele und umstrittene Wege zum Nearly Zero Energy Building  Das Pariser Klimaabkommen wurde vor über zwei Jahren verabschiedet. Über 170 Staaten haben es bereits ratifiziert. Die Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie bleibt davon auch nicht unberührt. In Deutschland ist dagegen das Niedrigstenergiegebäude noch nicht einmal beschrieben, und dass der Gesetzgeber den Fokus im Gebäudesektor auf den Primärenergiebedarf legt, könnte den falschen Weg weisen. Ein Sachstandbericht. Lutz Dorsch

© Mitsubishi Electric

Folgen der F-Gase-Verordnung

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Klartext in der Kältemittel-Diskussion In den vergangenen Wochen war immer wieder von einer Verknappung der Kältemittel zu hören. Die damit verbundene Unsicherheit betrifft Wärmepumpen für das Einfamilienhaus genauso wie VRF-Anlagen für die Wärme- und Kälteversorgung eines Einkaufszentrums. Ursache ist die F-Gase-Verordnung und ihre oft unklaren Auswirkungen auf jetzige und künftige Projekte im Markt. Martin Schellhorn

© Thinkstock / KiwiRob

Regelungen für Bauträger

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Das neue Bauvertragsrecht 2018 – Teil 5 Mit dem neuen Werkvertragsrecht wurden erstmals Regelungen zum Bauträgervertrag aufgenommen. Sie lehnen sich an die Regelungen des Verbraucherbauvertrages an, enthalten jedoch als Besonderheit eine Verpflichtung, dem Besteller ein Grundstück zu verschaffen. Karsten Meurer

© Thinkstock / XiXinXing

Besserer Durchblick für Verbraucher

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Das neue Bauvertragsrecht 2018 – Teil 4 Durch den Verbraucherbauvertrag verpflichtet der Verbraucher einen Unternehmer zu einem Neubau oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude. Die längst überfälligen Neuregelungen sollen mehr Transparenz und Klarheit und damit besseren Verbraucherschutz bewirken. Karsten Meurer

© Thinkstock / djedzura

Der Architekten- und Ingenieurvertrag

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Das neue Bauvertragsrecht 2018 – Teil 3 Erstmals wurden in das BGB Regelungen aufgenommen, die einen speziellen Vertrag für Architekten und Ingenieure begründen. Das geänderte Werkvertragsrecht verpflichtet Unternehmer, die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauwerks oder der Außenanlage erforderlich sind, um die zwischen den Parteien vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele zu erreichen. Karsten Meurer

© Bilder: Thinkstock / bellabrend

Verbesserte Rechtslage für Unternehmer

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Das neue Bauvertragsrecht 2018 – Teil 2 Durch die Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, werden verschiedene Kapitel des Werkvertrages neu gefasst. Neben einem allgemeinen Werkvertragsrecht wurden spezielle Vorschriften für den Bauvertrag geschaffen. Karsten Meurer

© Thinkstock / CrailsheimStudio

Auswirkungen der BGB-Novelle

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Das neue Bauvertragsrecht 2018 – Teil 1 Zum 1. Januar 2018 tritt das neue Werkvertragsrecht in Kraft. Mit den Novellierungen des BGB sollte der Verbraucherschutz gestärkt und gleichzeitig den Auftragnehmern, insbesondere Architekten und Ingenieuren, eine Rechtsverbesserung durch ein eigenes Vertragsrecht gegeben werden. Der erste Teil dieser Reihe vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen. Karsten Meurer

Energieberater fragen, Experten antworten

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Praxiswissen zur EnEV und zum EEWärmeG Im Rahmen einer exklusiven Kooperation mit dem Informationsportal „Energetische Gebäudebilanzierung“ der Deutschen Energie-Agentur (dena) veröffentlichen wir Fragen und Antworten zu verschiedenen Themenbereichen der Energieberatung. In dieser Ausgabe geht es um verschiedene Bilanzierungsdetails. Jan Karwatzki, Karin Scherhag

Neues Verfahren für Wohngebäude

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DIN V 18599 komplett überarbeitet – Teil 3 Im Oktober werden die überarbeiteten Teile 1 bis 11 der Vornormenreihe DIN 18599 veröffentlicht, Teil 12 wird später folgen. Neben den Änderungen der Teile 10 und 11 wird im vorliegenden Beitrag Teil 12 mit der neuen Tabellendarstellung für Wohngebäude erläutert.

© Foto: Thinkstock / zilli

Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung

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DIN V 18599 komplett überarbeitet – Teil 2 Nachdem im GEB 07/08-2016 die Teile 1 bis 4 der Neuausgabe von DIN V 18599 betrachtet wurden, stellen die Blattkoordinatoren in dieser Ausgabe Änderungen der Teile 5, 6, 8 und 9 vor.

Diese Änderungen bringt die Neufassung mit sich

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DIN V 18599 komplett überarbeitet – Teil 1 Die Vornormenreihe DIN V 18599 wurde aktualisiert und an die technischen Entwicklungen angepasst. Im August erscheinen voraussichtlich die Teile 1 bis 11, der neue Teil 12 folgt später. Wann die Neufassung Bedeutung für öffentlich-rechtliche Nachweise bekommen wird, hängt vom Inkrafttreten der nächsten EnEV, genauer gesagt der Zusammenführung von EnEV und EEWärmeG ab. Dieser Zeitpunkt ist derzeit noch völlig offen. Im ersten Teil der Reihe stellen die jeweiligen Koordinatoren der beteiligten Ad-hoc-Arbeitsgruppen Inhalte und Schwerpunkte von Änderungen der Teile 1 bis 4 dar.

© Thinkstock / cookamd

Wir haben einen Plan

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Effizienzstrategie Gebäude Die Bundesregierung hat im letzten November die Effizienzstrategie Gebäude (ESG) verabschiedet. Sie beschreibt, mit welchen Mitteln– altbekannten und brandneuen – die langfristigen Klimaschutzziele im Gebäudebereich erreicht werden sollen. Energieberater spielen in der ESG eine entscheidende Rolle. Lesen Sie hier, was die Strategie im Einzelnen beinhaltet. Peter Mellwig

“Wer sich auf Nichtwohngebäude spezialisiert, setzt sich von der Konkurrenz ab“

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Interview mit Manfred Rauschen In letzter Zeit fokussieren sich sowohl die Anforderungen als auch Förderangebote auf das energieeffiziente Bauen und Sanieren bei Nichtwohngebäuden. Manfred Rauschen, geschäftsführender Gesellschafter des Öko-Zentrums NRW, erklärt, welche Aufgaben damit auf Energieberater zukommen und welche neuen Chancen sich daraus ergeben.

© Foto: Thinkstock/Dssart studio

Große Nachfrage vor dem Stichtag

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Neues Geschäftsfeld Energieaudit Die EU-Energieeffizienzrichtlinie verpflichtet große Unternehmen zu einem Energieaudit. Dabei handelt es sich um eine Energieberatung, die sich auf alle Standorte, Gebäude, Prozesse, Anlagen oder auch den Fuhrpark bezieht. Durch den Stichtag am 5. Dezember 2015 besteht derzeit ein großer Bedarf. Hier erfahren Sie, warum Energieaudits ein interessantes, anspruchsvolles und zugleich lukratives Tätigkeitsfeld für Energieberater sein können. Jan Karwatzki

© Bild: WDV/Molliné

Fristen tagesgenau einhalten

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Neues Mess- und Eichrecht Die Ende November 2014 abgeschlossene Modernisierung des Mess- und Eichrechts soll das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens fortführen und einheitliche Vorgaben für den Marktzutritt von Messgeräten schaffen – unabhängig davon, ob das Messgerät europäisch oder national geregelt ist. Die Vereinfachungen beim Inverkehrbringen von Messgeräten führen allerdings für Vermieter – als Verwender von Messgeräten zur Verbrauchskostenerfassung – zu neuen Pflichten.

Häufige Fragen zur Energieeffizienz-Expertenliste

Unabhängigkeit entscheidet

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Immer wieder erreichen uns Fragen von Lesern zum Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste wie z. B. wer darf was beraten? Welcher Umfang an Weiterbildungen wird gefordert? Was ist hinsichtlich der Unabhängigkeit zu beachten? Hier lesen Sie die Antworten auf sieben oft gestellte Fragen.

© Foto: Thinkstock / GreenTomato
Stärken und Schwächen des Referenzgebäudeverfahrens

Verzerrtes Spiegelbild

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Das Referenzgebäudeverfahren beschreibt im Rahmen der Energieeinsparverordnung die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Dieses wurde zeitversetzt für Wohn- und Nichtwohngebäude mit den beiden vergangenen EnEV-Novellierungen eingeführt. Wie jedes andere Berechnungsmodell birgt ein solches Verfahren sowohl Vor- als auch Nach-teile. Diese werden im folgenden Beitrag thematisiert und erläutert.

© Foto: Thinkstock/GreenTomato
Die Folgen des Anforderungsniveaus der EnEV ab 2016 – Teil 2

Veraltete Kessel über Bord!?

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Ab dem 1. Januar 2016 müssen Planer beim EnEV-Nachweis von Neubauten beachten, dass sich der zulässige Höchstwert des Jahresprimärenergiebedarfs um 25 % verringert. Bereits ab 1. Mai dieses Jahres ändern sich einige Details der Verordnung, und es kommt zu gewissen Korrekturen bei den Berechnungsverfahren, da auf aktuellere Fassungen der DIN 18599 verwiesen wird. In einem zweiteiligen Beitrag sollen praxisnahe Modellrechnungen erläutern, welche grundsätzlichen Entscheidungen dies für das anlagentechnische Konzept und den architektonischen Entwurf nach sich zieht.