Übernimmt ein Architekt die Bauaufsicht über ein Projekt, dann schließt das zahlreiche Überwachungspflichten ein. Die Wärmedämmung eines Hauses zählt nach Meinung der Rechtsprechung dazu. Denn der Bauherr darf vor allem darauf vertrauen, dass der Architekt gerade den wesentlichen Fragen seine Aufmerksamkeit widmet, wie der Infodienst Recht und Steuern der
LBS
mitteilt.
Der Fall
Das Urteil
Ein Architekt müsse alles tun, was „erforderlich und ihm zumutbar“ sei, um eine ordnungsgemäße Bauausführung zu gewährleisten, entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Hamm. Insbesondere die Wärmedämmung sei hier nicht zu vernachlässigen. „Isolierarbeiten an Gebäuden gehören zu den gewichtigen Ausführungsarbeiten, die einer besonderen Aufsicht durch den bauleitenden Architekten bedürfen“, hieß es im schriftlichen Urteil. GLR