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KfW Zahlreiche Änderungen und Klarstellungen seit 17. April 2018 gültig

In den Programmen Energieeffizient Sanieren (151/152) und Energieeffizient Bauen (153) wurde zum 17. April 2018 die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von 12 auf 6 Monate verkürzt. Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht mehr möglich. Im Programm Energieeffizient Bauen (153) ist zudem die 20-jährige Zinsbindung weggefallen. Neuerungen bei Technischen Mindestanforderungen Für die KfW-Förderprogramme 151/152, 153 und 430 gilt seit 17. April 2018 eine neue Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen“. Neben einigen redaktionellen Änderungen gibt es dort folgende inhaltlichen Änderungen. DIN 4108 Beiblatt 2 (151, 153, 430) Für die Nachweisführung zu einem KfW-Effizienzhaus kann die Neufassung der DIN 4108 Beiblatt 2 erst ab der Veröffentlichung als Norm angewendet werden. Effizienzhaus 40 Plus (153) Ab dem 17. April 2018 besteht im Plus-Paket keine Anforderung mehr an den Wärmebereitstellungsgrad von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Weiterhin wird insbesondere für Mehrfamilienhäuser klargestellt, dass in jeder Wohneinheit ein Benutzerinterface zu installieren ist. Ein Benutzerinterface ist ein fest installiertes Display in der jeweiligen Wohneinheit. Die Mindestanforderung an die nutzbare Speicherkapazität von Stromspeichern (beim Einsatz von Photovoltaikanlagen) wird neu gefasst. Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten (153) Die Referenzwerte für die Bauteile der Gebäudehülle werden um das Bauteil Dachflächenfenster erweitert. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle kann auch über den q50-Wert nachgewiesen werden. Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten (153), Lü ...

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