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EU-Kommission will Gebäuderichtlinie verschärfen

Ab 2030 sollen alle Gebäude in Europa emissionsfrei sein. Das will die EU-Kommission unter anderem in der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) festschreiben. Am 15. Dezember 2021 hat sie ihre Vorschläge für eine Verschärfung der Gesetzesgrundlage vorgestellt. Neue öffentliche Gebäude sollen demnach bereits ab 2027 emissionsfrei sein. Für Renovierungen schlägt die EU-Kommission neue Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz vor. Sie sehen vor, dass die 15 Prozent des Gebäudebestands mit der schlechtesten Energieeffizienz bis 2027 bei Nichtwohngebäuden und bis 2030 bei Wohngebäuden mindestens von Klasse G auf mindestens Klasse F verbessert werden müssen. „Diese anfängliche Konzentration auf die Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erfüllt das doppelte Ziel, das Potenzial für die Dekarbonisierung und die Linderung der Energiearmut zu maximieren“, begründet die EU-Kommission ihren Vorschlag.

Was die EU-Kommission für die Gebäuderichtlinie vorsieht

Die EU-Kommission will die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ausdehnen auf Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, auf Gebäude, für die ein Mietvertrag verlängert wird, sowie auf alle öffentlichen Gebäude. Für Gebäude oder Gebäudeeinheiten, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, muss ebenfalls ein Ausweis vorliegen. Die Energieeffizienzklasse muss in allen Anzeigen angegeben werden. Bis 2025 müssen alle Ausweise auf einer harmonisierten Skala von A bis G beruhen.

Außerdem will sie einen Renovierungspass für Gebäude einführen. Der Vorschlag definiert „Hypothekenportfolio-Standards“ als einen Mechanismus, der Kreditgeber*innen Anreize bieten soll, die Energieeffizienz ihres Gebäudeportfolios zu verbessern und potenzielle Kund*innen dazu zu bewegen, ihre Immobilien energieeffizienter zu gestalten. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, Renovierungserwägungen in die Vorschriften für öffentliche und private Finanzierungen aufzunehmen und geeignete Instrumente, insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen, zu schaffen. Ab 2027 sollen keine finanziellen Anreize mehr für den Einbau von Heizkesseln für fossile Brennstoffe gewährt werden. Die Mitgliedstaaten sollen die rechtliche Möglichkeit erhalten, die Verwendung fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu verbieten.

Erste Reaktionen auf die Vorschläge zur EU-Gebäuderichtlinie

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland begrüßt die Kommissionsvorschläge: „Die EU will mit energetischen Mindesteffizienzstandards für Gebäude endlich Tempo in die Bewältigung von Klimakrise und Energiearmut bringen“, sagt die stellvertretende Vorsitzende Verena Graichen. Nun müsse sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür stark machen, dass sie rechtskräftig würden. Bundesklimaminister Habeck sei gefordert, schon jetzt den Startschuss für eine ambitionierte Umsetzung in Deutschland zu geben. Denn es sei abzusehen, dass der Gebäudebereich erneut sein Sektorenziel verfehle.

Als wichtigen und überfälligen Schritt bezeichnet der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle die Neuerungen. „Die energetisch schlechtesten Gebäude müssen als erstes angepackt werden, da bei Ihnen das größte CO2-Einsparpotenzial besteht“, sagt Geschäftsführer Jan Peter Hinrichs. Er verweist darauf, dass fast ein Drittel der Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland immer noch in den schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H verharren und dabei die Hälfte des gesamten CO2-Ausstosses ausmachen würden. 

Für die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz bedeutet die novellierte Richtlinie den Startschuss für eine auch in Deutschland dringend notwendige Welle zur Modernisierung für die Gebäude mit den höchsten Energierechnungen. Sie ergänze damit den Ampel-Koalitionsvertrag um einen Kernbaustein zur Erreichung der Klimaziele. Um die Bürger von steigenden Gas- und CO2-Preisen zu entlasten, fordert der Unternehmensverband die Bundesregierung auf, sich im Europäischen Rat für eine schnelle und ambitionierte Umsetzung einzusetzen. 

Die von der EU-Kommission geplante neue Gebäuderichtlinie bedeutet dem Eigentümerverband Haus & Grund zufolge dagegen für 40 Millionen Gebäude europaweit das Aus. In Deutschland seien es ungefähr drei Millionen Gebäude, die in zwei Stufen ab 2030 und 2033 nicht mehr genutzt werden dürften. „Für viele Gebäude der Energieklassen F und G wird eine Sanierung keine Option sein“, sagt Verbandspräsident Kai Warnecke. Er zweifelt, ob sich die energetischen Mindestanforderungen bei vielen Gebäuden technisch überhaupt umsetzen lassen und ob ausreichend handwerkliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Ziele seien in den kurzen Zeiträumen kaum zu erreichen. 

Noch mehr Potenzial heben könnte die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie, wenn sie auch eine nachhaltige Elektrifizierung und Digitalisierung berücksichtigen würde. Darauf weist der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI hin. Er kritisiert, dass die EU-Kommission Lösungen für digitales Planen und Bauen wie etwa das Building Information Modeling (BIM) derzeit noch nicht ausreichend berücksichtigt. Mit Blick auf die Digitalisierung von Gebäuden sollte seiner Meinung nach der Smart Readiness Indicator (SRI) perspektivisch auch für Wohngebäude verpflichtend sein. Ein weiterer wichtiger Schritt hin zu mehr Elektrifizierung und Digitalisierung von Gebäuden wäre aus Sicht des ZVEI der breite Einsatz von Energiemanagementsystemen. 

Quellen: EU-Kommission / Verbände / jb

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