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Regierung muss mehr für den Klimaschutz tun

Das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen, um das nationale Klimaziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Das Urteil bestätigt die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Mai 2024 erwirkte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. „ Das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des Klimaschutzziels für 2030 erforderlich seien“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. „Diesen Anforderungen trage das Programm nicht Rechnung, weil zum einen die Prognosen der treibhausgasmindernden Wirkung der vorgesehenen Maßnahmen fehlerhaft seien und zum anderen eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bestehe, die zur Erreichung des Ziels für 2030 geschlossen werden müsse.“ Die Bundesregierung muss das Programm nun unter Berücksichtigung der seitherigen Entwicklung der Treibhausgasemissionen ergänzen.

Kurswechsel im Gebäudebereich gefordert

Gerade im Gebäudebereich brauche es jetzt einen echten Kurswechsel, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Die Bundesregierung muss umgehend die Hängepartie beim Gebäudemodernisierungsgesetz beenden und durch ein ambitioniertes Gesetz sicherstellen, dass Deutschland so schnell wie möglich auf fossilfreie Heizungen umsteigt. Zusätzlich brauchen wir verbindliche Sanierungsquoten für die schlechtesten Gebäude und eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude wie Schulen und Kindergärten. Das Urteil macht klar: Die Bundesregierung kann sich nicht mit vagen Absichtserklärungen aus der Verantwortung stehlen – Klimaschutz ist gesetzliche Pflicht.“ Quelle: Bundesverwaltungsgericht, DUH / ms