
Dazu schreibt das KSG zum ersten Mal verbindlich vor, wie viel Treibhausgas, umgerechnet als CO 2 -Äquivalent, jeder Bereich in jedem Jahr ausstoßen darf und legt damit jährliche Minderungspflichten für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall bis zum Jahr 2030 fest. Ein Überprüfungs- und Nachsteuerungsmechanismus verpflichtet bei Zielverfehlung zur Auflage eines Sofortprogramms mit Maßnahmen, die den jeweiligen Sektor wieder auf Kurs bringen.
55 % bis 2030 könnten schon bald angehoben werden
Zudem ist das Gesetz so angelegt, dass auf höhere Zielverpflichtungen reagiert werden muss. § 3 Abs. 3 KSG: „Sollten zur Erfüllung europäischer oder internationaler Klimaschutzziele höhere nationale Klimaschutzziele erforderlich werden, so leitet die Bundesregierung die zur Erhöhung der Zielwerte […] notwendigen Schritte ein. Klimaschutzziele können erhöht, aber nicht abgesenkt werden.“
Diese Schritte könnten tatsächlich schon bald erforderlich werden. Denn auf europäischer Ebene ist eine Aktualisierung der EU-Klimaziele geplant. EU-weit sollen die Treibhausgasemissionen danach bis 2030 um 50 bis 55 % statt bisher 40 % gegenüber 1990 reduziert werden. Noch existiert dazu kein Aufteilungsplan. Es ist aber unausweichlich, dass Deutschland, der mit weitem Abstand größte Treibhausgasemittent in der EU , dafür mehr als im KSG vorgesehen leisten muss.
Das verdeutlichen auch die Pro-Kopf-Treibhausgas-Emissionen der Europäischen Union im Jahr 2017 : In Deutschland lagen sie mit 11,0 t/a CO 2 -Äquivalent deutlich über dem Durchschnitt von 8,4 t CO2 /a. Nur Luxemburg, Estland, Irland, die Tschechische Republik und die Niederlande hatten 2017 höhere Pro-Kopf-Emissionen.
Begrenzung auf 1,5 K erfordert mindestens 73 %
Auch wenn Deutschland sein Bekennen zum Pariser Übereinkommen ernst nimmt, muss das aktuelle 2030-Ziel wohl deutlich angehoben werden. Eine Orientierung was das Pariser Übereinkommen erfordert, gibt eine aktuelle Studie von Agora Verkehrswende (deutsche Zusammenfassung: Auf dem Weg nach Paris? ). Darin berechnet die Denkfabrik, was die Bundesregierung zu tun hätte, wenn Deutschland seinen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung um 1,5 K leisten will: Der inländische Treibhausgasausstoß bis 2030 müsste im Vergleich zu 1990 um 73 % sinken.
Doch auch das ist noch nicht die ganze Wahrheit. Agora Verkehrswende: „Soll die nationale Aufteilung der global notwendigen Emissionsvermeidung Gerechtigkeitskriterien folgen, müsste Deutschland seine gesamten Emissionen bis 2030 nicht nur um 73 %, sondern sogar um 87 % mindern. Um die Lücke zwischen ‚fairer‘ und ‚kostenminimierender‘ Emissionsminderung zu schließen, müsste Deutschland neben der inländischen Emissionsminderung sein internationales Engagement im Klimaschutz deutlich verstärken.“ GLR