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Hydraulischer Abgleich: VDIV beklagt gesetzliche Frist

Der hydraulische Abgleich ist in der vorgegebenen Frist nicht umzusetzen. Das belegen laut dem Verband der Immobilienverwalter (VDIV) erste Ergebnisse seines Branchenbarometers 2023.  Gerade einmal 22,8 Prozent der Unternehmen seien in der Lage, die gesetzliche Vorgabe erfüllen zu können. Der Verband bezeichnet die Frist der EnSimiMaV als praxisfern. Demnach müssen Gaszentralheizungssysteme in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 hydraulisch abgeglichen werden. „Die notwendige Beschlussfassung zu der kostenintensiven Maßnahme ist mit Angebotseinholung und Durchführung der Eigentümerversammlung aufwendig vorzubereiten“, klagt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Die Verwaltungsunternehmen sowie die ausführenden Handwerksbetriebe hätten zudem mit Fachkräftemangel bei einem gleichzeitig durch die Regelung steigendem Auftragsvolumen zu kämpfen. Kaßler fordert eine Verlängerung der Frist um ein Jahr.

VDIV hält hydraulischen Abgleich für zu teuer

Der VDIV Deutschland hatte bereits vor Inkrafttreten der EnSimiMav vor diesem Szenario gewarnt und eine Ausdehnung der Frist auf den 15. September 2024 angeregt. Das entspricht der Regelung, die der Gesetzgeber für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten festgelegt hat. 2021 waren in Deutschland rund 6,5 Millionen Gasheizungen in Betrieb. Durch eine Optimierung der Heizanlage kann der Energieverbrauch eines Gebäudes zwar um bis zu 15 Prozent sinken, einer Studie des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung Dresden zufolge wiesen jedoch 85 Prozent der Wohngebäude im Jahr 2018 keinen hydraulischen Abgleich auf. Der VDIV äußert sich skeptisch gegenüber den in der EnSimiMaV geregelten Maßnahmen zur Heizungsoptimierung – vor allem wegen der seiner Meinung nach hohen Kosten. Ihm zufolge ist je nach Größe einer Wohneinheit mit 500 bis 1.000 Euro pro Einheit zu rechnen. Quelle: VDIV / jb