Bei einem Kunden ist an eine bestehende Heizungsanlage eine Solarthermie nachgerüstet worden welche in den bereits vorhandenen Pufferspeicher einspeist. Der Heizkreis ist nicht verändert worden.
Frage:
Muss nun für die BAFA BEG Förderung ein neuer hydraulischer Abgleich erstellt werden ? Der Heizkreis ist bereits bei der Installation der Heizung hydraulisch abgeglichen worden ...
2 Answers
Hallo,
Zur Frage von Chris, war der Abgleich nach Verfahren A, oder B.
Generell, macht der Abgleich ja nur für Solarthermie für WW, Heizungs Unterstützung Sinn, wenn ein Pufferspeicher nachgerüstet wird, da hier in die Anlagen Hydraulik eingegriffen wird.
Bei reiner WW Bereitung über einen Solarspeicher, macht das wenig Sinn.
Dies müsste mal bei der BAFA nachgefragt werden.
Beim Hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, bleibt es ja nicht bei der Heizlast berechnung (Raumweise nach 12831), sondern es sollen Ja auch die HK ausgelegt, das Rohr Netz berechnet, und die Einstellwerte der Thermostatventile (Hydraulischer Abgleich) ermittelt werden.
Eine doch recht komplexe Aufgabe.
Habe dies unter dem unten stehenden Link mit beigefügt.
Guten Morgen,
ich habe gerade den gleichen Fall. Laut aktuellen TMA, JA.
TMA: 3.2.3 Nachweise
"– Bestätigung eines Fachunternehmens über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs unter Verwendung
des Bestätigungsformulars für Einzelmaßnahmen der „VdZ - Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V.“
(www.vdzev.de/broschueren/formulare-hydraulischer-abgleich)"
Das geht nur mit dem raumweisen Verfahren nach DIN EN 12831