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Planungsarbeiten Abschlag förderschädlich ?

Hallo Kolleg*innen,

Warten auf Geld ? Habe gerade mit dem BAFA telefoniert ( ist wirklich wahr!) und folgende Frage gestellt:

Wenn der Energieberater umfangreiche Vorplanungen,Berechnungen erstellt und der Auftraggeber sich mit dem Antrag (BAFA oder KfW) Zeit lässt, kann der Energieberater dann eine Abschlagrechnung vor Antragserstellung ausstellen ? Laut BAFA geht das nicht, das sei förderschädlich ( = Vorhabensbeginn). Wenn ich Bilanzierung von Gebäuden vornehme, Wärmebrückenberechnungen erstelle, Anlagenkonzepte entwerfe, Heizlastberechnung ausführen etc. kommen da schnell 3-4 tsd Euro für Vorarbeiten zusammen. Manchmal liegen zwischen diesen Berechnungen und der tatsächlichen Beantragung durchaus mehr als 6 Monate - Solange muss ich also auf einen Teil meines Honorars verzichten ! 

Mich würde interessieren, wie die Kolleg*innen das handhaben... ?

Freue mich auf Antworten, VG Lorenzen aus Hamburg

7 Antworten

Hallo,

diese Aussage vom BAFA wundert mich sehr, da in den BEG-Richtlinien (EM und Effizienhaus) unter Punkt 9.2 folgendes steht: "Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung
erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns." (s. angehängten Ausschnitt BEG-Richtlinien)

Sollte das nun bedeuten, dass wir die Leistungen vor dem Förderantrag schon durchführen dürfen, aber dafür keine Rechnung stellen? Wer weiß, ob es überhaupt zu einem Förderantrag kommt?

Ich handhabe das bisher auch so, dass ich Abschlagszahlungen für die Konzeptfindung o.ä. vorher schon stelle. Eine Klärung wäre sehr interessant!

Datei-Upload
screenshot-beg-richtlinien.jpg

Planungsleistungen vor Antragstellung sind nicht förderschädlich...d.h. können gemacht werden.

Aber Rechnungen, welche vor dem Antrag gestellt werden können nicht zu den förderfähigen Kosten gezählt werden. 

Mit Abbrucharbeiten verhält es sich ja ähnlich ...  Diese kann man vorab durchführen ohne die Förderung zu gefährden aber die Kosten dafür kann man dann nicht mehr bei den Förderungen anrechnen lassen 

So jedenfalls mein Verständnis der Sache.  Vllt weiß jemand mehr dazu 

 

"Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns."

Bei der Sanierung oder Neubau zum Effizienzgebäude sind vor der Antragstellung zwingend die Berechnungen zur Energiebilanz zu erstellen, in der Regel ist auch eine detailierte Wärmebrückenberechnung gefordert, falls der Wärmebrückenzuschlag kleiner 0,1 W/m²K angesetzt wird, die Anlagenplanung ist zu leisten usw., alle diese Vorplanungen sind förderfähig und erfolgen häufig vor Antragstellung, da die Daten beim Effizienzhaus-Antrag bereits übermittelt werden müssen. Da auch die Bau-Kosten bei der Beantragung übermittelt werden müssen, geht jetzt der Bauherr daran und holt die Angebote ein. Das dauert ... gerade in der jetzigen Zeit - und da soll der Energieberater keine Abschlagrechnung stellen dürfen?

Das kann so nicht vom Fördergeldgeber gewollt sein. Das scheint mir vielmehr ein Weiterer von vielen Verfahrensfehler in der Programmierung der BEG beim BAFA zu sein. Die gute Frage wird lauten, wie geht die KfW damit um! Es gilt schließlich ein Gleichstellungsgrundsatz.

Antwort auf von kknebel@web.de

ich habe noch nie eine Rechnung vor Genehmigung der Zuschüsse gestellt. Wäre mir zu riskant.

Finde ich aber auch nicht schlimm.....

Hallo zusammen,

habe von der KfW telefonisch folgende Aussage dazu bekommen:

Für die KfW-Anträge ist es nicht förderschädlich, wenn Planungs-/Beratungsleistungen, die zu den Förderanträgen gehören, bereits vor der Antragstellung abgerechnet und bezahlt werden.

Diese Kosten können auch als förderfähige Kosten angesetzt werden.

 

Das kann allerdings beim BAFA anders sein.

 

Viele Grüße

 

Wärmeschützer

Moin,

danke für die Info.  Eigentlich müssten BAFA und KFW ja auf der gleichen Grundlage urteilen, da es ja nur eine Förderrichtlinie gibt, die für beide gelten muss.  Aber die Wege des BAFA sind unergründlich.

Wir schauen mal, wie es weitergeht.

Beste Grüße aus Hamburg

Antwort auf von rz-energiebera…

Klingt stark nach einer falschen Aussage des individuellen Beraters. Ich würde die gleiche Frage erneut schriftlich stellen:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_E…

Da dann das Kontaktformular verwenden.

Die Antwort bitte gerne hier einstellen.

Grüße,

Thomas

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