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KfW 458 - Heizungsförderung

Hallo Zusammen,

hier eine Frage zu Erfahrungen aus der Praxis bzgl der Förderantrags KfW 458:

Gehen wir von einem Zweifamilienhaus aus, also einer möglichen Fördersumme von 45.000€.

Lt. Infoblatt läuft es folgendermaßen: der BzA wird bspw. durch ein EEE erstellt. Hier soll er/sie bereits die Fördersumme angeben. 
1. Sollen hier direkt die 45.000€ angegeben werden, oder wird dafür bereits ein Angebot benötigt?


2. Wie gehe ich mit Umfeld-/ Vorbereitungsmaßnahmen um, die nicht direkt vom Sanitärbetrieb übernommen werden? (Bspw Fußbodenaufbau, Heizlastberechnung) Benötige ich hier die selben Leistungsverträge mit aufschiebender Leistung  / Angebote?


3. Sobald ein Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Leistung beantragt wurde, darf sich dieser nochmal inhaltlich ändern, solange die Kosten ungefähr gleich bleiben? ( Bspw. Leistung der Wärmepumpe ändert sich auf Grund der Heizlastberechnung, anderes Modell wird gewählt?) 

4.Muss der Betrieb des Leistungsvertrag der selbe bleiben? Durch die längeren Antragsverfahren, oder Bedingungen auf der Baustelle kommt es mitunter zu Verzögerungen und man muss auf andere Partner zurückgreifen.


Wenn möglich antwortet bitte nummeriert - so dass die Zuordnung leichter fällt.

 

Vielen Dank euch!
 

2 Answers

  1. Es muss kein Angebot hochgeladen werden. Es müssen nur die voraussichtlichen Kosten angegeben werden. Es sollte bei den Kosten auch ein Polster berücksichtigt werden, falls die Sanierung teurer wird.
  2. Ein LuL-Vertrag ist nur vom Hauptgewerk notwendig, also vom Heizungsbauer. Dieser muss beim Antrag hochgeladen werden.
  3. Ja.
  4. Nein.

Vielen Dank für die sehr eindeutigen Antworten, Herr Werner Landgraf.

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