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BAFA Förderung / Splittung der Maßnahme / WP

Hallo zusammen.

Eventuell eine etwas ungewöhnliche Fragestellung - wird aber künftig immer mehr wichtig fürchte ich ;-).

Ich habe den BAFA BEG EM gestellt und dabei eine Luft/Wasser WP von Daikin (Altherma 14KW biv. mit 500l Puffer) angegeben. Diese WP habe ich mir nach intensiven Recherchen und Erfahrungswerten mit Daikin als "Wunschgerät" ausgesucht und bin darauf fixiert.

Nun hat Daikin wohl aber (noch) ein ziemlich schwaches Netz an Installateuren und Fachhändlern in DE, daher ist die Maßnahme bislang noch von keinem Händler komplett angeboten worden. Die Daikin Anlage hat ja u.a. den Vorteil, dass kein Kältemitteltechniker von der Partie sein muss ("nur" Elektriker und Sanitär).

Meine Frage(n):

  1. Kann ich die Anlage separat von der Installation und Inbetriebnahme mir von einem x-beliebigen (auch Online) Händler auf den "Hof" stellen lassen und diese Rechnung dann auch einreichen? Die Leistungen würden also von unterschiedlichen Lieferanten / Rechnungsstellern erbracht werden.
  2. Ist grundsätzlich (!) eine Inbetriebnahme und Installation durch Eigenleistung möglich? Folgefrage: Muss in diesem Fall ggf. eine Endabnahme durch einen Fachbetrieb erfolgen?
  3. Gibt es an die Einbau-/Verkaufs-/Inbetriebnahmeunternehmen aus eurer Erfahrung prüfungsrelevante Anforderungen oder Zertifizierungen?
  4. Folgefrage: Ich habe die Maßnahme mit 30 TEUR im Antrag budgetiert. Würde dies zum Problem werden, wenn dann letztlich nur Teile davon eingereicht werden würden?
  5. Grundsätzlich könnte es auch noch sein, dass ich anstatt dieses Modells von Daikin ein anderes Modell zum Tragen kommt. Da auf dem Antrag aber das exakte Modell steht: Kann man das im Zweifel nochmal ändern lassen (z.B. wegen Lieferengpässen etc.)?

Eventuell überschneidet sich die eine oder andere Frage mit bereits bestehenden Fragestellungen, dafür dann Sorry. Mir ist aber der Gesamtkontext meiner Fragestellung wichtig.

Danke und beste Grüße

Thomas

 

2 Antworten

1. Ja, wenn dein Heizungsbauer die einbaut und die FU ausfüllt.

2. Nein, Eigenleistung ausgeschlossen.

3. Hauptsache ein Fachbetrieb.

4. Nein, weniger geht immer, aber mehr nicht.

5.Solange das Modell gelistet ist, bzw. den Anforderungen genügt: kein Problem

zu 2. Nein, Eigenleistung ausgeschlossen.

Natürlich können Sie "Inbetriebnahme und Installation durch Eigenleistung". machen. Nur die Kosten können Sie dann nicht ansetzen.

Im Online Verwendungsnachweis gibt es dann die Ankreuzmöglichkeit "Eigenmontage"

 

Antwort auf von sager@zeromission.de

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