Hallo EEE Kollegen,
ich hatte letzte Woche einen Thread begonnen, wo es darum geht, dass man beim BAFA ab 2022 als EEE und ausführendes Unternehmen unabhängig sein muss.
Ich muss nun bestehende Anträge beim BAFA stornieren und damit der Kunden den iSFP Bonus erhält einen Kollegen die TPB bzw TPN erstellen lassen.
Alternative wäre, weil es sich um BEG EM Anlagentechnik handelt, dass der Bauherr selbst den Förderantrag stellt. Halt ohne TPB und damit ohne iSFP Bonus und Förderung der Baubegleitung.
Hat jemand von Euch Erfahrungen beim BAFA bzgl einer solchen Vorgehensweise. Bzw. spricht etwas dagegen, dass eine Maßnahme erst storniert wird, um die gleiche anschließend neu zu beantragen?
2 Antworten
Habe mich nun die letzten Tage sehr intensiv mit der Thematik beschäftigt und u.a. eben in den FAQ des BAFA folgende Aussage gefunden:
"Frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung beim zuständigen Durchführer (KfW oder BAFA) kann in der BEG ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben (identisches Investitionsobjekt und identische Maßnahmen) gestellt werden."
Also wäre das keine Lösung, wenn man es eilig hat oder ganz und gar schon mit der Maßnahme begonnen hat.
Aber was praktikabel ist, wäre der Wechsel des EEE von TPB zu TPN.
Hallo Herr Frank,
auf meine Frage an das Bafa:
Betreff: Bewilligungszeitraum abgelaufen, wann Neuantrag möglich Guten Tag, ein Beratungsempfänger für dessen Energieberatung ich einen Förderantrag gestellt habe, nimmt auf Grund der Entwicklungen am Bau Abstand von der Energieberatung. Er möchte aber in der Zukunft doch noch Gebrauch davon machen. Der Bewilligungszeitraum wird also ablaufen. Wann, und ist überhaupt ist ein Neuantrag möglich? Danke und freundliche Grüße Andreas Scholz
hat dieses geantwortet:
Sehr geehrter Herr Scholz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein gestellter Förderantrag kann jederzeit von Ihnen wieder storniert werden. Reichen Sie dazu ein Schriftstück in Ihrem Beraterportal unter dem entsprechenden Vorgang ein. Ein bestehender Antrag wird ohne das Einreichen der Unterlagen vom BAFA nach Ende der Vorlagefrist aufgehoben. Eine erneute Antragstellung ist möglich, wenn mit der Beratung noch nicht begonnen wurde und kein Vertrag über die Beratung abgeschlossen wurde. Mit freundlichem Gruß.
Das sollte die Frage beantworten, hoffe ich.
MfG Scholz