Liebe Kollegen, wer kann mir weiterhelfen oder eigene Erfahrungen mitteilen? Am 5. 06. 2020 wurde ein Antrag 430 Einzelmaßnahmen für 1 Wohneinheit gestellt. Die damals geltenden Programmbestimmungen gaben an, dass die Anzahl der Wohneinheiten nach Vorhabensdurchführung für die Förderhöhe entscheidend seien. Nach Vorhabensdurchführung sind 2 Wohnheiten vorhanden. Mit einem Aufstockungsantrag lies sich die Förderung von 10000 EUR auf 20000 EUR erhöhen. Dies wollte ich jetzt auch so machen. Die KfW sagt nun es können keine Aufstockungsanträge mehr gestellt und bewilligt werden, weil dies jetzt nur noch die Bafa macht und dort KfW-Vorhaben nicht betreut werden. Nach meinem Rechtsverständnis muss die KfW min. 3 Jahre nach Antragstellung, also bis Juni 2023 die Möglich eines Aufstockungsantrages ermöglichen, weil zum Zeitpunkt der Antragsstellung dies die Programmbedingungen vorsahen! Mir und auch dem Kunden wurde darüber auch keine Mitteilung gemacht, dass sich an den Programmbedingungen etwas ändert, dass nach meinem Rechtsverständnis einseitig auch nicht möglich ist. Gegenüber der KfW habe ich diese Auffassung zweimal schriftlich geltend gemacht. Die KfW lässt verlauten, dass der Aufstockungsantrag letztes Jahr gestellt werden müssen. Auf meine Einlassungen über das Rechtsverständnis wurde nicht einmal eingegangen. Es wurde auch nicht darauf hingewiesen wo ich dies aus Verlautbaren der KfW hätte erfahren können obwohl ich darum gebeten hatte. Auf neuerliche telefonische Nachfrage wurde mir lapidar mitgeteilt ich sollte mich an das Wirtschaftsministerium wenden und es würde in den FAQ stehen. In den FAQ steht dazu explizit nichts und ich hätte auch keine Veranlassung dort nachzusehen, weil meine Sichtweise richtig ist und eigentlich keine Frage aufwirft, dachte ich.
Wo steht das ich etwas falsch gemacht habe?
Hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen wie es ausgegangen ist.
Welche Schadensersatzansprüche könnte der Kunde mir gegenüber stellen?
Vielen Dank auch für schlechte Nachrichten, dann weiß ich wesentlich wo mein Fehler liegt.
Herzliche Grüße
Jürgen Lassen
Grundsätzlich entscheidet erst einmal der Fördermittelgeber (hier die KfW), wie Fördergelder verteilt werden. Hierfür veröffentlicht er Richtlinien und Merkblätter. Oft genug sind hier einzelne Punkte leider nicht eindeutig formuliert. Dann muss man nachfragen, so wie Du es getan hast, wie im Detail verfahren werden kann.
Eine Aufstockung der förderfähigen Kosten war meiner Erfahrung bisher bei der KfW nur dann möglich, wenn für diese zusätzlichen Kosten die Arbeiten noch nicht begonnen wurden. Dies war bei mir einmal der Fall. Dann musste noch ein zweiter Antrag für die weiteren Kosten gestellt werden, d.h. der erste Antrag wurde nicht erweitert, sondern es gab einen neuen Antrag.
Dies ist ja jetzt nicht mehr möglich, da seit 02.01.2021 neue Anträge im Programm 430 für Einzelmaßnahmen nicht mehr möglich sind. Falls die Arbeiten noch nicht begonnen wurden könnte ein Antrag in Programm 152 gestellt werden. Wenn noch kein Auftrag erteilt wurde, dann kann ein Zuschuss beim BAFA beantragt werden.
Wenn Du auf Teufel komm raus jedoch eine Erweiterung innerhalb des laufenden Antrags haben willst, sich die KfW nicht einlässt und Du den Eindruck hast, dass sie es aber rein formal müsste, bleibt möglicherweise nur der Rechtsweg.