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Verbände informieren über Regelungen für Steckersolargeräte

Für Steckersolargeräte gelten zahlreiche Vorgaben, die teils politisch, teils technisch definiert sind. Schon deshalb ist schwer zu übersehen, was heute erlaubt ist und was nicht. 2024 werden sich zahlreiche Rahmenbedingungen für Steckersolargeräte ändern: von der erlaubten Leistungsgrenze über die Einführung einer Privilegierung und einer neuen Produktnorm für die Geräte. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW erläutert die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) deshalb auf einer Internetseite die verschiedenen aktuellen Rahmenbedingungen für Steckersolargeräte und beschreibt anstehende Änderungen. So sind technisch beispielsweise die relevanten elektrotechnischen Normen anzuwenden, vor allem die Anforderungen der Installationsnorm DIN VDE 0100-551-1.

Strom aus Balkonkraftwerken wird direkt im Haushalt verbraucht

Steckersolargeräte produzieren klimafreundlichen Strom, reduzieren die eigenen Energiekosten und machen unabhängiger vom Stromversorger. Die kleinen Solarkraftwerke produzieren Strom, der direkt im Haushalt verbraucht wird. So kann vor allem an sonnigen Tagen der Verbrauch von Geräten, die im Dauerbetrieb sind, gesenkt werden, zum Beispiel von Kühlschrank, Internet-Router oder Telefonanlage. Die kompakten Solargeräte bestehen meist aus ein bis zwei Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den Gleichstrom aus den Modulen in 230-Volt-Wechselstrom umwandelt. Kostenpunkt für ein Modul, Wechselrichter und Montagevorrichtung: ab 500 Euro. Damit lassen sich jährlich, pro Modul und je nach Standort und Himmelsrichtung, etwa 300 Kilowattstunden Strom erzeugen. Bei einem Zweipersonenhaushalt entspricht das rechnerisch ungefähr um die 100 Euro oder dem Jahresverbrauch einer Spül- oder Waschmaschine. Quellen: DGS, Verbraucherzentrale NRW / jb