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Was bringt die EnEV 2012?

Wir erinnern uns: Die Bundesregierung hat sich in ihrem Energiekonzept vorgenommen, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes langfristig mit dem Ziel zu senken, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Dazu ist beabsichtigt, die EnEV und das EEWärmeG „im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit weiterzuentwickeln, um die Sanierungsziele zu erreichen“. Allerdings beabsichtigt der Gesetzgeber „keine Zwangssanierungen anzuordnen, sondern Anreize zu setzen“. Der von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang angekündigte langfristige Sanierungsfahrplan ist eine Aufgabe, die auch in das Arbeitsgebiet von Ministerialrat Peter Rathert fällt, der beim BMVBS als Referatsleiter an der Novellierung der EnEV 2012 arbeitet. Im Rahmen seines Vortrags auf dem Effizienzforum in Freiburg am 25.2.2010 hat Rathert ein wenig aus dem Nähkästchen geplaudert. Er bestätigte dort die Auffassung vieler Experten, dass für eine weitere Verschärfung der Effizienzanforderungen im Wärmebereich von Wohngebäudeneubauten kein Spielraum besteht. Eine Verschärfung in der kommenden EnEV sei deshalb sehr unsicher, meinte Rathert wörtlich. Eine Möglichkeit, die Anforderungen hochzusetzen, gebe es jedoch im Nichtwohngebäudebereich; allerdings unterschiedlich verteilt über die verschiedenen Gebäudetypen hinweg. Den Spielraum bezifferte Peter Rathert mit etwa 5 bis 25 Prozent. Eine zunehmende Tendenz sieht Rathert beim Elektroenergiebedarf – sowohl in privaten Haushalten als auch im Nichtwohngebäudebereich, wo der Anteil der Elektroenergie am Gesamtenergieverbrauch bei durchschnittlich etwa 40 Prozent liegt. Dem ...

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